Kulturministerkonferenz Kulturelles Erbe in Deutschland: Von Schafen, Bier und Totenruhe

Der Vorsitzende der Kulturministerkonferenz und Bayerische Kunstminister Bernd Sibler begrüßt die Aufnahme von neun neuen Kultur- und Modellprogrammen ins Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes.
Sieben neue Kulturformen und zwei Gute-Praxis-Beispiele wurden kürzlich ins Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland aufgenommen. Dazu zählen Traditionen und Bräuche wie beispielsweise die Wander- und Hüteschäferei in Süddeutschland, die traditionelle Handwerkskunst des Bierbrauens sowie die deutsche Friedhofskultur, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Das bestätigte die Kulturministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Empfehlung des Expertenkomitees der Deutschen UNESCO-Kommission.

Der Vorsitzende der Kulturministerkonferenz und Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Bernd Sibler, betonte: „Kulturerbe ist innovativ und kreativ! Das zeigen einmal mehr die Neueinträge in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Sie bilden den kulturellen Reichtum in Deutschland ab und machen das überlieferte Wissen und Können um Bräuche, traditionelle Handwerkstechniken und künstlerische Ausdrucksformen sichtbar. Mit ihrem Engagement und Enthusiasmus für die Pflege und Weitergabe des Immateriellen Kulturerbes an kommende Generationen leisten viele Bürgerinnen und Bürger einen unschätzbar wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft – denn gerade in den heutigen Zeiten brauchen wir identitätsstiftende Elemente wie Traditionen und Bräuche, aber auch deren lebendige Weiterentwicklung.“
Sieben lebendige Kulturformen:
- Süddeutsche Wander- und Hüteschäferei
- Handwerkliches Bierbrauen
- Kulturformen der Nutzung bäuerlicher Gemeinschaftswälder im Steigerwald und angrenzenden Regionen
- Verwendung und Weitergabe der Brailleschrift in Deutschland
- Brauch des Martensmanns
- Grasedanz im Harz
- Friedhofskultur in Deutschland
Zwei Modellprogramme zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes („Gute Praxis-Beispiele“):
- Revitalisierung des Spiels auf der diatonischen Handharmonika in Mecklenburg-Vorpommern
- Revitalisierung synagogaler Chormusik des 19. und 20. Jahrhunderts Mittel- und Osteuropas

Die UNESCO hat es sich zur Aufgabe gemacht, neben dem materiellen auch das sogenannte immaterielle Kulturerbe zu schützen. Darunter sind handwerkliche und künstlerische Fertigkeiten genauso zu verstehen wie mündliche Überlieferungen und Traditionen. Gerade in Bayern genießen solche regionalen kulturellen Ausdrucksformen einen besonderen Stellenwert.
Die Verzeichnisse auf Bundes- und Landesebene sind Teil der Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes, das 2013 in Deutschland in Kraft getreten ist. Fachexperten begleiten die Entscheidungsprozesse auf Bundes- und auf Landesebene. Eine Eintragung in das bundesweite Verzeichnis ist zudem Voraussetzung für eine internationale Nominierung.
Stand: 24. März 2020 / Bildnachweise: auf Pixabay: Rudy and Peter Skitterians, Gábor Bejó; Dragutin Dado Kovačević