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Wissenschaftsland Bayern
„Eine Universität ist wie ein lebendiger Organismus in einer
ebenso lebendigen Umwelt. Sie muss sich ständig anpas
sen und weiterentwickeln, das geht gar nicht anders. Die
Bedingungen für akademisches Leben und Arbeiten ver
ändern sich ständig und die politischen Anforderungen an
uns als wissenschaftliche Forschungsund Lehreinrichtung
wachsen. Wir tun gut daran, uns stärker zu vernetzen und
zu kooperieren, national und international. Das alles ist ohne
Planung und Schwerpunktsetzung kaum
möglich. Die Zielvereinbarung hilft uns
dabei, vor allem indem sie die Finanzierung
unserer Schwerpunktziele sichert.“
Prof. Dr. Dr. habil. Goderhard Ruppert ist
Präsident der Universität Bamberg.
„Kunst und Wissenschaft,
Forschung und Lehre sind frei.“
Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes
Die Hochschulpräsidentinnen und präsidenten bei der letzten Unterzeichnung
der Zielvereinbarungen am 19. März 2014 im bayerischen Wissenschaftsministerium
Das derzeitige
Innovationsbündnis
des Frei
staats mit den staatlichen Hochschulen läuft im
Jahr 2018 aus. Für die kommenden Jahre wer
den die Vertragspartner das Innovationsbünd
nis mit Blick auf die aktuellen hochschulpoliti
schen Erfordernisse weiterführen. Zu diesen
zählen beispielsweise die über die letzten Jahre
hinweg immens gestiegenen Studierendenzah
len, die digitale Transformation in allen Bereichen
unserer Gesellschaft und der wachsende inter
nationale Wettbewerb. Damit wird das Innova
tionsbündnis auch in seiner nächsten Generation
zentrale Zukunftsthemen adressieren. Der mit
dem Innovationsbündnis vorgegebene Rahmen
wird anschließend durch individuelle Zielverein
barungen mit den Hochschulen ausgefüllt. Für
die dort vereinbarten Leistungen der Hochschu
len werden die Innovationsfonds ausgeschüttet.