Provenienzforschung Bayerischer Ministerrat beschließt Bundesratsinitiative für Restitutionsgesetz – Blume: „Bayern zeigt klare Haltung – und das schon seit Jahren.“

Kunstminister Markus Blume (© Steffen Böttcher)
Kunstminister Markus Blume (© Steffen Böttcher)

Kunstminister Markus Blume bewertet den Beschluss des Ministerrats als deutliche Handlungsaufforderung an den Bund: „Mit der Bundesratsinitiative bekräftigen wir unsere Position, denn wir wollen in Sachen Restitutionsgesetz keine Zeit mehr verlieren.“

Der Bayerische Ministerrat hat Anfang September die Einbringung einer Bundesratsinitiative für eine gesetzliche Regelung zur Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut beschlossen. Kunstminister Markus Blume bewertet die Initiative als „deutliche Handlungsaufforderung an den Bund“. Er betont: „Bayern zeigt klare Haltung – und das schon seit Jahren: Mit der Bundesratsinitiative bekräftigen wir unsere Position, denn wir wollen in Sachen Restitutionsgesetz keine Zeit mehr verlieren. Fakt ist: Eine gesetzliche Lösung für die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut ist überfällig! Es fehlt an einer rechtsverbindlichen Grundlage für eine konsequente Umsetzung der Washingtoner Erklärung auf Basis einheitlicher, transparenter Kriterien. Der Bund muss hier endlich Rechtssicherheit schaffen!“

Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Grundlage zum Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut. Kunstminister Markus Blume hatte daher vor Kurzem im Bayerischen Landtag eine Bundesratsinitiative für eine gesetzliche Regelung zur Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut angekündigt. Mit der heutigen Beschlussfassung im Bayerischen Ministerrat wird dieser Antrag an den Bundesrat übermittelt. Eine gesetzliche Grundlage ist notwendig, um die Restitutionspraxis durch eine gefestigte, ausdifferenzierte Rechtsprechung zu vereinheitlichen und dauerhaften Rechtsfrieden zu schaffen.

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