Innovationsbündnis Hochschule 2013
Die Präsidentinnen und Präsidenten der 26 bayerischen Universitäten und Fachhochschulen und die Bayerische Staatsregierung unterschrieben am 18. Juli 2008 das Innovationsbündnis Hochschule 2013. Es setzte das im Mai 2005 zwischen Staat und Hochschulen geschlossene erste Innovationsbündnis fort, das zum Jahresende 2008 auslief. Die Eckpunkte des neuen Bündnisses waren sichere finanzielle Rahmenbedingungen für Bayerns Hochschulen bis 2013, ein milliardenschweres Ausbauprogramm, mehr Personal, massive Investitionen in Bayerns Hochschulbauten sowie eine deutliche Aufstockung der beiden Innovationsfonds für Universitäten und Fachhochschulen.
Partnerschaftliches Verhältnis
Der Vertragsabschluss belegte die enorme Bedeutung der Hochschulen für Wohlstand, Zukunftssicherheit und Arbeitsplätze in Bayern. Das Bündnis stand exemplarisch für ein hervorragendes partnerschaftliches Verhältnis zwischen dem Freistaat und den Hochschulen, in dem der Staat nicht einseitig diktierte, sondern das Prinzip von Leistung und Gegenleistung galt.
Planungssicherheit und aktive Beteiligung am Reformprozess
Die Vereinbarung hatte große Bedeutung im Reformprozess an den Hochschulen: Insbesondere die stark steigenden Studierendenzahlen, der doppelte Abiturjahrgang 2011 und der Modernisierungsbedarf im Hochschulbau waren zentrale Herausforderungen der kommenden Jahre. Dementsprechend bildeten sie den Kernpunkt des Innovationsbündnisses Hochschule 2013.
Angesichts der gewaltigen Umbrüche, in denen sich die Hochschullandschaft 2013 befand, brauchten die Hochschulen planerische Sicherheit und langfristig finanzielle Verlässlichkeit. Das Innovationsbündnis bot in seiner Laufzeit von 2009 bis 2013 die Gewähr, dass die Staatsregierung den Hochschulen auch in Zukunft ein zuverlässiger und verantwortungsvoller Partner war.
Im Gegenzug verpflichteten sich die Hochschulen zur aktiven Mitgestaltung des Reformprozesses und zur Aufnahme der für die kommenden Jahre prognostizierten zusätzlichen Studierenden einschließlich der Absolventen des doppelten Abiturjahrgangs 2011.