7. September 1998
Neue Ausländerrichtlinien erleichtern Ausländern einen Studienaufenthalt in Deutschland
Der Studien- oder Forschungsaufenthalt in Deutschland wird für Ausländer erleichtert.
Wie Kultusminister Hans Zehetmair am Montag in München mitteilte, seien die Vorschläge der Kultusministerkonferenz in die zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmte Allgemeine Verwaltungsvorschrift übernommen wurden. Die die Studenten betreffenden Regelungen werden schon vor dem Inkrafttreten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift, die noch der förmlichen Zustimmung durch den Bundesrat bedarf, ab sofort von den Ausländerbehörden angewandt werden. Der Minister betonte, dass die neuen Bestimmungen die Rahmenbedingungen für Ausländer, die in Deutschland studieren wollen, wesentlich verbessern. Gerade Bayern und die bayerischen Hochschulen, die sich schon immer weltoffen und international gezeigt hätten, würden von dieser Entwicklung profitieren.
Die Richtlinien enthalten vor allem in folgenden Bereichen Verbesserungen:
- Der Nachweis ausreichender Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalt wird erleichtert.
- Ein Nachweis über das Vorhandensein ausreichenden Wohnraums am Studienort ist vor der Einreise nicht mehr notwendig.
- Bei der Entscheidung über die Aufenthaltsbewilligung für ausländische Studenten und Wissenschaftler soll die Ausländerbehörde künftig auch die Stellungnahme der Hochschule berücksichtigen.
- Die Erwerbstätigkeit während des Studiums ist erleichtert worden, insbesondere ist das Verbot der unselbständigen Erwerbstätigkeit außerhalb der Semesterferien weggefallen.
- Die Möglichkeiten für einen Studienfachwechsel sind erleichtert worden.
- Zweitstudien, Postgraduiertenstudien, Promotionen und Praxisphasen sollen in allen sinnvollen Fällen zugelassen werden.
Der Minister wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in Bayern durch eine Reihe von zusätzlichen Maßnahmen bereits Verbesserungen der Rahmenbedingungen für ausländische Studierende erreicht worden seien. In diesem Zusammenhang nannte er das Service-Paket für die Betreuung der ausländischen Studierenden, die Einführung international anerkannter Bachelor- und Masterabschlüsse im Zuge der Novellierung des Hochschulgesetzes sowie zahlreiche auslandsorientierte Studiengänge an bayerischen Universitäten und Fachhochschulen. Studienangebote in englischer Sprache würden außerdem bereits an 45 Fakultäten und Fachbereichen bayerischer Hochschulen angeboten.