26. Oktober 1998

Wissenschaftsminister Zehetmair: "Bayern wird nachträgliche Änderungen im Hochschulrahmengesetz nicht vollziehen"

Widerstand gegen die in der rot-grünen Koalitionsvereinbarung vorgesehenen Änderungen des Hochschulrahmengesetzes hat Bayerns Wissenschaftsminister Zehetmair angekündigt. Bayern werde sich weder vom Bund vorschreiben lassen, wie es seine Hochschulen zu finanzieren gedenke, noch werde der Freistaat die beabsichtigte verpflichtende Wiedereinführung der verfassten Studentenschaft vollziehen, sagte der Minister am Montag in München. Bayern könnte allenfalls durch eine Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht dazu gezwungen werden, sein Landesrecht anzupassen. Einer solchen Klage sehe er umso erwartungsvoller entgegen, als dabei auch die Verfassungsmäßigkeit der entsprechenden Regelung des Hochschulrahmengesetzes geprüft "und gegebenenfalls verneint" würde.

Das von der neuen Bonner Koalition geplante Verbot von Studiengebühren lehnte Zehetmair erneut aus Verfassungsgründen ab. Zwar habe er sich in der Vergangenheit stets gegen Studiengebühren für das Erststudium gewandt. Genauso entschieden sei er jedoch dagegen, eine entsprechende Regelung in das Hochschulrahmengesetz des Bundes aufzunehmen. "Der Bund kommt seinen finanziellen Verpflichtungen im Hochschulbereich selbst nicht nach, jetzt möchte er auch noch den Ländern vorschreiben, wie sie ihre Hochschulen finanzieren." Zehetmair kündigte für diesen Fall eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht an.

Die ebenfalls beabsichtigte verpflichtende Einführung der verfassten Studentenschaft im Hochschulrahmengesetz ist für Zehetmair "eine kleinkarierte Nickligkeit gegen die Länder Bayern und Baden-Württemberg", die in ihrem Hochschulrecht keine verfasste Studentenschaft vorsehen. Es sei nicht erkennbar, dass eine rahmenrechtliche Verpflichtung zur Einführung der verfassten Studentenschaft in den Ländern zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder zur Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich sei. Die Tatsache, dass seit Inkrafttreten des Hochschulrahmengesetzes vor mehr als 20 Jahren die Unterschiedlichkeit der Regelungen über die Organisation der Studenten in den Ländern zu keinerlei Problemen geführt habe, spreche deutlich gegen die Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Regelung. "Die Qualität der Hochschulen hängt nicht davon ab, ob die Studenten in einer verfassten Studentenschaft organisiert sind oder nicht", sagte Zehetmair. Mit dem neuen Bayerischen Hochschulgesetz strebe der Freistaat eine stärkere Mitwirkung der Studierenden dort an, wo sie sinnvoll sei, nämlich im Bereich der Studienbedingungen.

 

Bayerisches Staatsministerium
für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Toni Schmid, Pressesprecher