14. Oktober 1998

Zur Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Oktober 1998 stellt Wissenschaftsminister Zehetmair fest:

Bei der Planung und Genehmigung des Forschungsreaktors München II (FRM II) prüfen alle beteiligten Behörden die rechtliche Zulässigkeit umfassend und eingehend. Auch die Stadt Garching hat ihre Entscheidungen im planungsrechtlichen Bereich sorgfältig abgewogen. Alle bisher zum Genehmigungsverfahren ergangenen Gerichtsentscheidungen haben bestätigt, dass das Vorhaben umsichtig geplant sei; die Sicherheit der Bevölkerung und der künftigen Nutzer des FRM II genießt höchste Priorität. Auch der Verwaltungsgerichtshof hat nun in seinem Urteil bestätigt, dass die erteilten Teilerrichtungsgenehmigungen Bestandskraft haben und unangreifbar sind.

Der FRM II wird als Spitzenforschungsinstrument der Zukunft neben dem Hochflussreaktor in Grenoble in Europa der leistungsfähigste und mit seinem Fluss-/Leistungsverhältnis der weltweit mit Abstand führende Forschungsreaktor sein. Mit dem Bau des FRM II hat Bayern das Signal für den Aufbruch in eine neue Ära der Spitzenforschung gegeben, von dem vor allem auch die Wissenschaftsstadt Garching profitieren wird. Ich gehe davon aus, dass dies auch die Mehrheit der Garchinger Bürgerinnen und Bürger so sieht.

 

Bayerisches Staatsministerium
für Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressesprecher