27. Oktober 1997

Stichtag der Einschulung wird in Bayern nicht geändert

Nachdem die Kultusministerkonferenz am Wochenende die Möglichkeit einer Vorverlegung des Stichtags der Einschulung beschlossen hat, klingeln im Münchner Kultusministerium pausenlos die Telefone. Wie Kultusminister Hans Zehetmair am Montag in München mitteilte, würden zahlreiche besorgte Eltern anrufen, die sich Gewissheit darüber verschaffen wollen, ob diese Öffnungsklausel Auswirkungen auf die Einschulung ihres Kindes hat. Deshalb stelle er hiermit klar, dass der Stichtag für die Pflichteinschulung in Bayern nicht geändert wird. "Der Stichtag für die Einschulung bleibt der 30. Juni. Diese Regelung ist konform mit dem neusten Beschluss der Kultusministerkonferenz, der einen Stichtag zwischen dem 30. Juni und dem 30. September zulässt", so der Minister.

Bayern stehe einer schrittweisen Vorverlegung des Stichtags auf den 30. September grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Allerdings könne dies nicht jetzt, sondern erst in einigen Jahren geschehen, wenn die Schülerzahlen an der Grundschule wieder zurückgegangen sind. Aus dem Beschluss der Kultusministerkonferenz ergäben sich ohnehin keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen. Vielmehr entscheide der Landesgesetzgeber in eigener Zuständigkeit, ob und wann er die derzeitigen Regelungen ändern wolle.

Zehetmair betonte, daß eine vorzeitige Einschulung für Kinder, die bis zum 31. Dezember geboren sind, weiterhin möglich sei. Grundsätzlich werde man in Bayern wie bisher so flexibel wie möglich im Einzelfall entscheiden. Zehetmair: "Maßgeblich für den Zeitpunkt der Einschulung muß die Schulreife des jeweiligen Kindes bleiben."

 

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressereferent