"Gleichwertig, aber nicht gleichartig" - Kultusminister Zehetmair lobt Bereicherung des Schulwesens durch die Privatschulen
Privatschulen vervollständigen und bereichern das öffentliche Schulwesen in Bayern. Wie Kultusminister Zehetmair am Mittwoch bei der Feier zum 50jährigen Bestehen der Nymphenburger Schulen in München erklärte, sei es vor allem die besondere pädagogische, weltanschauliche oder religiöse Prägung der Privatschulen, die sie zu einer Vervollständigung und Bereicherung des öffentlichen Schulsystems mache. Sie müßten Gleichwertigkeit gewährleisten, aber nicht Gleichartigkeit.
Als Reaktion auf die Knebelung und Vereinheitlichung des gesamten Bildungswesens durch das Dritte Reich sei im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in der Bayerischen Verfassung die freiheitliche Komponente bei den Regelungen für private Schulen besonders ausgeprägt. Die Bayerische Verfassung gewähre nicht nur das Recht, Privatschulen zu errichten und zu betreiben, sondern verpflichte den Staat auch, Bedingungen zu schaffen, welche die Existenz privater Schulen erlauben. Dazu gehöre auch eine ausreichende finanzielle Förderung. Ihren sichtbarsten Ausdruck finde die Privatschulfreiheit jedoch in der sogenannten Gestaltungsfreiheit. Deren tragende Säulen seien die Entscheidung über eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung und die freie Schüler- und Lehrerwahl. Zehetmair: "In unserer Zeit, in der man allgemein einen dramatischen Verfall des Gemeinsinns und der die Menschen verbindenden Werte beklagt, können Privatschulen zu einem Ausgleich personaler und gesellschaftlicher Defizite beitragen."
Die Privatschulen unterstünden zwar der Aufsicht des Staates, diese beschränke sich aber in der Hauptsache darauf, die Bürger vor unzureichenden Bildungseinrichtungen zu schützen. Entsprechend seien für die Genehmigung einer Privatschule bestimmte Vorausssetzungen zu erfüllen. Im Unterschied zum Privatschulwesen anderer Länder dürfen Privatschulen beispielsweise nicht zu einer Sonderung der Schüler nach Herkunft, Stand, Einkommen und Vermögen der Eltern führen.