Pressemitteilung
Nr. 27 - 24. November 1998
Stellungnahme des Kultusministeriums zu lby 014 und lby 041 (Sechsstufige Realschule)
Die Entscheidung, ob die sechsstufige Realschule in Bayern eingeführt wird, fällt im Jahr 1999. Kultusministerin Monika Hohlmeier hat bereits mehrfach betont, dass im Fall der Entscheidung für die Einführung der R 6 die Gestaltung der Übertrittskriterien von der Grundschule auf die Realschule einer umfassenden Abwägung unterzogen werden. Sicher ist jedoch, dass es auch für sog. Spätentwickler die Möglichkeit eines Wechsels in einer höheren als der 4. Jahrgangsstufe geben wird. Außerdem würde der Übertritt auch nicht an die gymnasiale Eignung gekoppelt, vielmehr sollte auch der Elternwille einbezogen werden.
Falsch ist die Behauptung, des GEW-Vorsitzenden Wiesmeier, der Schulversuch sechsstufige Realschule fiele auf die Umlenkung von Schülerströmen. Richtig ist vielmehr, dass das Kultusministerium ein Gesamtkonzept erarbeitet, mit dem mehr Schülerinnen und Schüler als bisher der Erwerb eines mittleren Schulabschlusses ermöglicht wird. Dazu sollen auch die Angebote in der Hauptschule erweitert werden.
Das Kultusministerium weist die Behauptung zurück, den Bayerischen Realschullehrerverband bei der Durchführung einer Unterschriftensammlung für die Einführung der sechsstufigen Realschule rechtswidrig unterstützt zu haben. Das Kultusministerium, das allen Schulverbänden beratend zur Seite steht, hat auf Anfrage des BRLV lediglich Auskunft über die Zulässigkeit der Aktion gegeben. Ziel und Inhalt entsprechen der Unterschriftensammlungen stehen allein im Verantwortungsbereich der Verbände.