24. November 1997
Bayerischer Habilitations-Förderpreis für Frauen ausgeschrieben
Vier Habilitations-Förderpreise für Frauen will das Kultusministerium im Jahr 1998 vergeben. Wie Kultusminister Hans Zehetmair am Montag in München erklärte, wolle er auch mit dieser Maßnahme zur deutlichen Erhöhung des Frauenanteils an Professorinnen beitragen. Ziel des Preises sei, hochqualifizierte promovierte Frauen für eine Weiterqualifikation an den Hochschulen zu gewinnen und so in den kommenden Jahren eine hervorragende Besetzung frei werdender Professuren mit Frauen zu gewährleisten. Aus Mitteln des Hochschulsonderprogrammes III würden 1998 vier Preise mit einer Förderungshöchstdauer von drei Jahren vergeben. Die Habilitandinnen erhielten monatlich 5 500 DM, zusätzlich auf Antrag einen Kinderbetreuungszuschlag. Ferner könne ein Sachkostenzuschuss von bis zu 15 000 DM jährlich bewilligt werden. Der Universität könne für eine ergänzende Ausstattung, die der Preisträgerin zugute komme, ein einmaliger Betrag von bis zu 50 000 DM gewährt werden.
Die Bewerberinnen sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 32 Jahre sein, die Promotion vor dem 30. Geburtstag und mit der Note "sehr gut" abgeschlossen haben und nach Abschluss des Studiums in einer mindestens zweijährigen, in Vollzeit ausgeübten wissenschaftlichen oder praktischen Tätigkeit im Fachgebiet, in dem die Habilitation angestrebt wird, bewährt haben. Ausnahmen können aufgrund familiärer Verpflichtungen gewährt werden.
Bewerbungen müssen bis spätestens 28. Februar 1998 (Ausschlussfrist) bei der bayerischen Universität eingehen, an der die Bewerberin habilitieren möchte.