6. November 1996

Aktuelle Entwicklungen im Hochschulbereich

Forschung

Die seit Ende der 80er Jahre verfolgte bayerische Politik einer konsequenten Schwerpunktbildung sowohl in der erkenntnisorientierten Forschung (Sonderforschungsbereiche) wie auch in der anwendungsorientierten Forschung (Forschungsverbünde, Transferbereiche, Technologietransferstellen) hat viele Früchte getragen. Die Zahl der Sonderforschungsbereiche der Deutschen Forschungsgemeinschaft an bayerischen Universitäten hat sich seither um ca. ein Drittel auf nunmehr 40 Sonderforschungsbereiche erhöht. Die in der wissenschaftlichen Forschung herausragenden Projekte beschäftigen sich beispielsweise mit Themen aus dem Bereich der Medizin (Krebs- und Infektionsforschung, Erforschung der Sensomotorik z.B. für die Entwicklung von Prothesen) der Physik (Halbleiterforschung) oder der Elektrotechnik (Fertigung von Schaltungen als Bestandteil eines elektronischen Gerätes). Dank ihrer vielfachen wissenschaftlichen Verflechtungen mit Instituten der Max-Planck- und Fraunhofer-Gesellschaft sowie Einrichtungen des Forschungszentrums für Umwelt und Gesundheit halten die beiden Münchner Universitäten mit zusammen 22 Sonderforschungsbereichen die Spitzenposition (TUM zwölf, LMU zehn), gefolgt von den Universitäten Würzburg mit acht, Erlangen-Nürnberg mit sieben, Bayreuth mit zwei und Regensburg mit einem Sonderforschungsbereich. Auch wenn einige Sonderforschungsbereiche zum Jahresende auslaufen, wird für nächstes Jahr dank einer Fülle von neuen Initiativen mit einem deutlichen Anstieg über die Marke von 40 Sonderforschungsbereichen hinaus gerechnet.

Die Arbeitsgemeinschaft der 21 bayerischen Forschungsverbünde hat erst vor kurzem in Erlangen eindrucksvoll im Rahmen eines Symposiums ihre Breite und Leistungsstärke unter Beweis gestellt. An den insgesamt 370 Projekten der bayerischen Forschungsverbünde sind ca. 270 Partnerunternehmen aus der Wirtschaft, davon 114 kleine und mittelständische Unternehmen beteiligt. Die Ergebnisse können sich sehen lassen. So wurde beispielsweise in diesem Jahr vom Bayerischen Klimaforschungsverbund ein Klima-Atlas vorgelegt, in dem Informationen über das Klima an jedem gewünschten Ort in Bayern mit einer bisher unerreichten Genauigkeit enthalten sind. Ebenso wichtig für die Zukunft sind z.B. die Forschungen zur Gentechnologie im Forschungsverbund "Biologische Sicherheit" oder die Entwicklung neuer Bauelemente für die Informationstechnik (FOROPTO).

Das 1995 eingeführte Bonus-Programm zur Steigerung der Drittmittelaufträge aus der Wirtschaft an bayerische Hochschullehrer, das für jeden neu eingeworbenen Drittmittelauftrag aus der Wirtschaft einen "Bonus" in Höhe von 10 Prozent, bei Kleinaufträgen in Höhe von 20 Prozent der Auftragssumme umfaßt, wird auch 1997 und 1998 fortgesetzt.

Die Forschungsförderung in der Europäischen Union erfolgt insbesondere durch Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung, die Ziele und Prioritäten der Förderung für einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren festlegen und durch spezifische Programme umsetzen. Derzeit gilt das 4. Rahmenprogramm, das mit 13,1 Milliarden ECU ausgestattet ist. Bayerische Universitäten und Fachhochschulen haben von Januar 1995 bis März 1996 insgesamt weit über 16 Millionen DM an EU-Forschungs- und Entwicklungsgeldern eingeworben. Dabei lagen die beiden Münchner Universitäten und die Universität Würzburg an der Spitze.

Im Rahmen von SOKRATES wird mit dem Programm ERASMUS, in das 55 Prozent der 850 Millionen ECU des Gesamtprogramms fließen, vor allem Studenten- und Dozentenmobilität gefördert. Unter den 31 deutschen Hochschulen mit jeweils mehr als 250 bewilligten ERASMUS-Stipendien waren im Studienjahr 1995/96 sechs bayerische Hochschulen, wobei Erlangen-Nürnberg mit 350 Stipendien den ersten Platz einnimmt.

Die europaweite Zusammenarbeit mit den Staaten Mittel- und Osteuropas im Hochschulbereich wird durch das TEMPUS-Programm gefördert. 1995 waren die Universität Erlangen-Nürnberg mit sieben Projekten, die Universität Bayreuth und die TU München mit je sechs Projekten beteiligt. Die Hochschulen leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum Aufbau der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit mit den Ländern des ehemaligen Ostblocks.

Hochschulklinika

Im Februar dieses Jahres wurde von Kultusminister Zehetmair eine Kommission eingesetzt, die unter Wahrung des Grundsatzes der Einheit von Forschung, Lehre und Krankenversorgung konkrete Vorschläge für eine Reform der Hochschulklinika zu entwickeln hatte. Die kürzlich vorgestellten Empfehlungen sehen als kurzfristig greifende Maßnahme eine wirtschaftliche Verselbständigung vor, bei der die Universitätsklinika als organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich selbständiger Teil der Universitäten in Form eines Staatsbetriebes zu führen sind. Empfohlen wird eine klare Trennung zwischen den Trägeraufgaben und den Aufgaben der Geschäftsführung. Die Trägeraufgaben, wie zum Beispiel die Struktur-, Entwicklungs- und Bauplanung, die Bestellung des Klinikumsvorstandes und die Beschlußfassung über die Wirtschaftspläne, soll einem aus sechs Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat übertragen werden. Demgegenüber sollen die Aufgaben der Geschäftsführung künftig ausschließlich von einem Klinikumsvorstand wahrgenommen werden, dem neben dem Ärztlichen Direktor der Verwaltungsdirektor und der Pflegedirektor angehören sollen.

Die Kommission sieht es als einen unbedingt notwendigen Bestandteil der Neuordnung der Universitätsklinika in Bayern an, daß den Klinika eine flexible Wirtschaftsführung ermöglicht wird und bestehende Rechtsvorschriften, die einem eigenverantwortlichen, unternehmerischen Handeln des Klinikums entgegenstehen, aufgehoben werden. Die Kommissionsvorschläge müssen noch eingehend und im Detail analysiert werden, da ihre Umsetzung die Änderung einer größeren Zahl von Vorschriften des Bayerischen Hochschulgesetzes und weiterer gesetzlicher Bestimmungen erfordert.

Die Klinika der Universität Erlangen-Nürnberg und der Universität Würzburg wurden vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie als zwei von acht Standorten in der Bundesrepublik Deutschland für ein Interdisziplinäres Zentrum für Klinische Forschung ausgewählt, ein deutliches Zeichen dafür, daß die bayerischen Medizinischen Fakultäten und Hochschulklinika einen Spitzenplatz in der hochschulmedizini-schen Forschung der Bundesrepublik Deutschland einnehmen.

Hochschulgesetzgebung

Mit Wirkung vom 01.07.1996 wurde in das Bayerische Hochschullehrergesetz eine Regelung eingefügt, wonach Professoren für die Dauer von bis zu sechs Jahren zu Beamten auf Zeit ernannt werden können. Die Berufung von Professoren in ein Beamtenverhältnis auf Probe bzw. in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit wird jedoch auch in Zukunft die Regel sein. Wie in zahlreichen anderen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland ist die Berufung von Professoren in ein Beamtenverhältnis auf Zeit nur in geeigneten Fällen vorgesehen. Hinweise des Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst für den Vollzug der Neuregelung über die Berufung von Professoren in ein Beamtenverhältnis auf Zeit werden derzeit mit den Hochschulen abgestimmt. In diesen Hinweisen sollen insbesondere die Anwendungsbereiche abgegrenzt werden, für die die Berufung von Professoren auf Zeit vorgesehen ist.

Hochschulpartnerschaften

In einer Welt, die immer stärker zusammenwächst, in der die Kommunikation immer direkter und schneller abläuft und in der bei politischen Entscheidungen zunehmend global gedacht und gehandelt werden muß, kommt der internationalen Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung entscheidende Bedeutung zu. Sie ist zudem ein wichtiger Ausgangspunkt für wirtschaftliche Kooperation. Die Förderung der internationalen, insbesondere der europäischen Zusammenarbeit im Hochschulbereich und der Austausch zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen gehört deshalb weiterhin zu den wichtigsten Aufgaben der bayerischen Hochschulen.

In den bestehenden ca. 460 Partnerschaften wurden allein im Jahr 1996 von den bayerischen Universitäten weitere 17 neue Partnerschaften mit Universitäten aus nahezu allen Erdteilen begründet.

Die Auslandsbeziehungen der bayerischen Fachhochschulen umfassen derzeit weltweit etwa 500 Kontakte. Der größte Teil der Auslandsbeziehungen besteht mit Hochschulen in europäischen Ländern (etwa 80 Prozent). Darüber hinaus bestehen auch Beziehungen zu Hochschulen in Nord- und Lateinamerika (z. B. USA, Kanada, Brasilien) sowie in Asien (z. B. China, Taiwan und Vietnam). Bei den gemeinsamen Studiengängen (Studiengänge mit integriertem Auslandsstudium von zwei Jahren) gibt es bereits die ersten Absolventen (im Studiengang Feinwerk- und Mikrotechnik, Studienrichtung Produktion und Automatisierung der von der Fachhochschule München zusammen mit der Ecole Polytechnic Féminine, Paris durchgeführt wird; im Studiengang Europäische Betriebs-wirtschaft, der von den Fachhochschulen Regensburg und Landshut zusammen mit englischen und französischen Hochschulen durchgeführt wird). Die Aktivitäten zwischen den bayerischen Hochschulen und den ausländischen Hochschulen erstrecken sich auf gemeinsame Forschungsvorhaben und gemeinsame Studiengänge, den Austausch von Professoren, Dozenten und Studenten, die Vermittlung von Praktikantenstellen, die Möglichkeit der Absolventenfortbildung bzw. eines Postgraduiertenstudiums, die Durchführung von Seminaren, gemeinsamen Workshops und Entwicklungen sowie auf die Beratung bei der Neustrukturierung von Studieninhalten, insbesondere bei Hochschulen in den MOE-Staaten.

Im Haushalt 1997 sind für die "Pflege von Beziehungen zu ausländischen Hochschulen" wieder Haushaltsmittel in Höhe von 500 000 DM ausgebracht, die auf die Hochschulen verteilt werden.

Wohnraumversorgung

Eine studiengerechte Unterbringung am Studienort ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Studiums innerhalb angemessener Zeit eine unverzichtbare Voraussetzung. Die auch in Zukunft hohen Studentenzahlen und die begrenzten Möglichkeiten des freien Wohnungsmarktes führen dazu, daß der Schaffung neuer Wohnheimplätze im Rahmen der Wohnversorgung der Studenten weiterhin hohe Priorität zukommt, auch wenn an einzelnen Hochschulstandorten eine gewisse Entspannung des Wohnungsmarktes zu verzeichnen ist.

Die Zahl der Studentenwohnplätze in Bayern betrug zum 01.03.1996 29 646; dies bedeutet eine Unterbringungsquote von 12,4 Prozent. Zum 01.04.1989 betrug die Zahl der Studentenwohnheimplätze in Bayern noch 23 414 (Unterbringungsquote von 10,2 Prozent). Innerhalb von knapp sieben Jahren konnten somit in Bayern über 6 200 Studentenwohnplätze neu geschaffen werden.

In den Haushaltsjahren 1997 und 1998 werden voraussichtlich jeweils 35 Mio DM zur Förderung des Studentenwohnraumbaus zur Verfügung stehen.

Nachwuchsförderung

1996 konnten wieder 14 junge Nachwuchswissenschaftler und -wissenschaftlerinnen mit dem Bayerischen Habilitationsförderpreis ausgezeichnet werden, der inzwischen um die Fächer Chemie, Physik sowie Katholische und Evangelische Theologie erweitert wurde.

Im Rahmen des Beschäftigungspaktes vom 11. Juni 1996 hat die Bayerische Staatsregierung eine Existenzgründungs-Offensive angekündigt. Diese wurde vom Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst und von den bayerischen Hochschulen aufgegriffen und bereits mit guten Anfangsergebnissen begonnen. So wurde mit den Organisationen "Aktivsenioren Bayern e.V." und "Alt hilft Jung Bayern e.V." je ein Rahmenabkommen abgeschlossen, wonach beide Organisationen ihr hohes Erfahrungspotential zusammen mit den Technologietransferstellen der Universitäten in gemeinsamen Existenzgründer-Seminaren zur Verfügung stellen, um vor allem Hochschulabsolventen schnell und zuverlässig die notwendigen Kenntnisse im kaufmännischen Bereich, im Personal-Management und Finanzbereich zu vermitteln.

Im Oktober wurde vom Kultusministerium zusammen mit dem British Council und dem Nachbarministerium aus Baden-Württemberg ein gemeinsames Existenzgründer-Seminar veranstaltet, das ganz auf high tech-Gründungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, der Biotechnologie und im Bereich der Neuen Werkstoffe ausgerichtet war.

Darüber hinaus ist geplant, einen Modellversuch an der Technischen Universität München zu fördern, mit dem künftigen Existenzgründern bereits vor dem Verlassen der Hochschule das notwendige Wissen und Handwerkszeug für eine Existenzgründung vermittelt werden soll.

Ausbildungsförderung

Zum 1. Oktober 1996 ist eine umfassende Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in Kraft getreten. In intensiven Verhandlungen mit dem Bund ist es gelungen, eine Förderung mit Zinsdarlehen während der Regelstudienzeit abzuwenden und - wenn auch nur in bescheidenem Umfang - Verbesserungen bei den Förderungsleistungen sowie eine Verlängerung der Studienabschlußförderung zu erreichen. Im wesentlichen ist folgendes geregelt: Bund und Länder sind sich im übrigen einig, das Recht der individuellen Ausbildungsförderung und anderer Bestimmungen über die Gewährung öffentlicher Leistungen, die der Studienfinanzierung dienen, im Zusammenhang mit der beabsichtigten Steuerreform neu zu gestalten und noch in dieser Legislaturperiode zu einem Abschluß zu bringen. Nach übereinstimmendem Willen der Regierungschefs von Bund und Ländern soll die Neuregelung Verteilungsgerechtigkeit in der Studienfinanzierung sicherstellen und zwar nicht nur bei den Geförderten selbst, sondern unter allen Studierenden. Dazu sollen unangemessene Begünstigungen ebenso wie Benachteiligungen abgebaut und gerechte Ausbildungs- und Studienchancen gemehrt werden.

Frauenförderung

Während der Frauenanteil an den Studierenden bereits bei nahezu 50 Prozent liegt und in einigen Fächergruppen sogar höher ist, sind Frauen auf allen Stufen der wissenschaftlichen Karriere noch unterrepräsentiert. Der Anteil von Frauen an den Habilitationsverfahren lag in den letzten Jahren zwischen 8 und 15 Prozent. Im Jahr 1995 hatten sich von 266 Personen 26 Frauen habilitiert (9,8 Prozent). Der Anteil von Frauen an den C 3- und C 4-Professuren an Universitäten liegt nach wie vor nicht wesentlich über 5 Prozent. Von den Professoren an den bayerischen Fachhochschulen waren 94 Prozent männlich und 6 Prozent weiblich. Da aufgrund der Altersstruktur der Hochschullehrer bis zum Jahr 2005 deutlich mehr als zwei Drittel der jetzigen Stelleninhaber ausscheiden werden, sind besondere Maßnahmen zur Nachwuchsförderung erforderlich, wobei auf den unterschiedlichen Bedarf in den einzelnen Fächern zu achten sein wird. Der Förderung von Frauen soll besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, insbesondere durch Maßnahmen, die eine bessere Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Arbeit und Kinderbetreuung ermöglichen.

Für die Ausstattung der Frauenbeauftragten an den Hochschulen die auf die Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit und auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studentinnen hinwirken sollen, sind im Jahr 1997 im bayerischen Haushalt 500 000 DM vorgesehen.

Im Jahr 1996 wurden von 14 Preisträgern sechs Frauen mit dem Bayerischen Habilitationsförderpreis ausgezeichnet, davon drei im Fach Rechtswissenschaften, zwei im Fach Chemie und eine im Fach Katholische Theologie.

Im Rahmen des Hochschulsonderprogramm III, das rückwirkend zum 1. Januar 1996 in Kraft getreten ist, sind folgende frauenfördernde Maßnahmen vorgesehen: Wiedereinstiegsstipendien, die es Hochschulabsolventinnen ermöglichen sollen, sich bei Unterbrechung ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit in ein neues Forschungsprojekt einzuarbeiten oder ein unterbrochenes Forschungsprojekt wieder aufzunehmen und abzuschließen; Werkverträge, die außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen mit geregelter Arbeitszeit insbesondere qualifizierten Wissenschaftlerinnen in der Familienphase die Möglichkeit zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit in Hochschulen und Forschungseinrichtungen eröffnen; Stipendien und Werkverträge für junge Künstlerinnen zur Förderung des Hochschullehrerinnennachwuchses an Kunsthochschulen sowie Qualifizierungsstipendien und Werkverträge für Fachhochschulabsolventinnen zur Höherqualifizierung durch ein Aufbaustudium oder ein Anschlußstudium an einer Universität. Wie in der Vergangenheit werden auch künftig für diese Maßnahmen rund 3,4 Mio DM zur Verfügung stehen.

Multimedia-Einsatz in der Hochschullehre

Multimediale Lehrsysteme haben in Industrie und Wirtschaft einen festen Platz, werden im Hochschulbereich aber noch zu wenig genutzt. Sie bieten auf vielen Sektoren spezifische, anerkannte Vorteile gegenüber konventionellen Medien. Das Staatsministerium hat sich deshalb schon sehr früh dafür eingesetzt, daß die Einsatzmöglichkeiten von Multimedia in der Lehre an den Hochschulen geprüft und gefördert werden.

Im Bereich der Fachhochschulen wurde bereits im Frühjahr 1995 das Konzept "MEILE" (= Multimedia-Einsatz in der Lehre an Fachhochschulen) entwickelt, mit dessen Verwirklichung ab dem Wintersemester 1996/97 begonnen wird. Ziel ist die Nutzung multimedialer Lehrsoftware auf breiter Basis. Hierfür sollen Entwick- ler-Arbeitsplätze eingerichtet und Entwickler-Kapazitäten zur Verfügung gestellt sowie ein zentrales Kompetenz- und Referenzzentrum aufgebaut werden. Als wesentliche Vorteile ergeben sich der Gewinn an Zeit und zeitlicher Flexibilität bei Lehrenden und Lernenden, eine Steigerung der Effizienz in der Ausbildung und mittelfristig auch Einsparungen an Räumen und Geräten in den Hochschulen.

Im Universitätsbereich hat das Staatsministerium im März 1996 insgesamt sieben Arbeitsgruppen von einschlägig erfahrenen Hochschullehrern für die Bereiche Naturwissenschaften, Mathema-tik/Informatik, Medizin, Kulturwissenschaften, Sprach- und Lite- raturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Ingenieurwissenschaften in den Universitäten eingesetzt mit dem Auftrag, die Einsatzmöglichkeiten von Multimedia in der Hochschullehre konzeptionell zu entwickeln und den dafür erforderlichen Personal- und Sachmittelbedarf zu veranschlagen. Hierzu wurden in der überarbeiteten Fassung nunmehr 39 Projektanträge aus allen Bereichen vorgelegt, denen vielfach einschlägige Vorarbeiten zugrunde liegen.

Auf Grund einer bayerischen Initiative zum Thema "Neue Medien und Telekommunikation im Bildungswesen" hat die Kultusministerkonferenz am 25.10.1996 einen Bericht über die möglichen Konsequenzen, die sich aus der kommunikationstechnischen Entwicklung für den Hochschulbereich ergeben, verabschiedet. Er kommt zu dem Ergebnis, daß an den Hochschulen über die Rechen-, Medien- und Bibliothekszentren hinaus Kompetenzzentren für Multimedia-Informationen und zur Entwicklung von Konzepten für deren verstärkten Einsatz in der Lehre und Weiterbildung eingerichtet werden müssen. Damit diese neuen Technologien nicht nur in den Natur- und Ingenieurwissenschaften, sondern auch in den Geisteswissenschaften angemessen Eingang finden, müßten dafür die lokalen Hochschulnetze geschlossen und die Hörsäle und Seminarräume entsprechend ausgestattet werden.

Datenverarbeitung

1. Medizinische Einrichtungen

Mit Abschluß der Einführung der bereits in den zurückliegenden Jahren ausgewählten neuen Programmsysteme für den administrativen Bereich der Universitätsklinika konnten die organisatorischen Abläufe, die Möglichkeiten der betriebsinternen Steuerung und die Transparenz des Kosten- und Leistungsgeschehens verbessert werden. Die Klinika verfügen damit über technische Instrumente und Verfahren, die dem aktuellen technologischen und wirtschaftswissenschaftlichen Stand entsprechen und erwarten lassen, daß sie auch künftige Anforderungen rascher als die bisherigen Verfahren erfüllen können. Insgesamt steht an den bayerischen Universitätsklinika die im Vergleich zu den anderen Ländern am weitesten fortgeschrittene, einheitliche und integrierte Verfahrenslösung für alle administrativen Bereiche zur Verfügung.

Auch im zurückliegendem Jahr konnte die DV-Ausstattung der medizinischen Fakultäten wiederum den aktuellen Bedürfnissen angepaßt und ergänzt werden. Die Universität Erlangen-Nürnberg erhielt einen medizinischen Datenserver sowie einen Ausbau des Backbone-Netzes für zusammen ca. 0,9 Mio DM, die Universität München eine Ergänzung der Geräteausstattung für die zentralen Datenverarbeitungsaufgaben in Höhe von 10,2 Mio DM. Im Rechenzentrum des Klinikums r.d.Isar wurden neue Anlagen und Programmsysteme mit Kosten in Höhe von 4,4 Mio DM installiert.

Für die Bereitstellung eines digitalen Bildarchivierungs- und Kommunikationssystems (PACS) am Klinikum Großhadern der Universität München wurde eine Haushaltsunterlage in Höhe von 7,15 Mio DM genehmigt.

Die Ausstattung mit computergestützten Wissenschaftler-Arbeitsplätzen für Forschungsaufgaben wurde mit Investitionen von ca. 3 Mio DM verbessert.

Für den weiteren Ausbau der zentralen Datenverarbeitungseinrichtungen der Universitätsklinika werden in den nächsten Jahren ca. 88 Mio DM für Geräte und Programme und 13,2 Mio DM für Netzerweiterungen in den fünf alten Universitätsklinika aufgewendet werden müssen.

2. Fachhochschulen

Im Fachhochschulbereich wird derzeit das Hochschulverwaltungssystem HORUS, eine System-Software für die Automatisierung der Studien- und Prüfungsverwaltung, eingeführt und eine Koordinierungsstelle für die Datenverarbeitung in der Hochschulverwaltung an Fachhochschulen aufgebaut.

3. Hochschulbibliotheken

Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und das Deutsche Bibliotheksinstitut Berlin, haben sich darauf geeinigt, die vorhandenen Programme für die jeweiligen Verbundzentralen ihrer Bibliotheksregionen durch ein neues System zu ersetzen, für das gemeinsam die Anforderungen definiert und einer Ausschreibung zugrundegelegt wurden. Dieses neue Verbundsystem soll die Möglichkeiten der heute verfügbaren Technologie voll ausschöpfen und zukünftige Entwicklungen berücksichtigen.

Die von Kultusminister Zehetmair eingesetzte Beratungskommission "Neue Informations- und Kommunikationstechnologien für wissenschaftliche Bibliotheken" hat ihren Bericht abgeschlossen und überreicht. Er wird in Kürze allen interessierten Stellen zur Verfügung gestellt werden können. Die Kommission setzte sich zum Ziel, die gesamte Informationskette vom Publikationswesen bis zur Langzeitarchivierung des Schrifttums zu untersuchen und Empfehlungen auszusprechen. Der Bericht beschäftigt sich deshalb mit dem Publikationswesen, dem Bestandsaufbau, Erschließungssystemen, den Benutzerkatalogen (OPAC), der Nutzung und Lieferung, Entgelten und Abrechnungssystemen, neuen Inszenarien und Organisationsstrukturen im Gesamtprozeß der Erstellung und Nutzung von Literatur sowie der Retrokonversion alter Bestände und der Langzeitarchivierung. Schließlich wurden noch Empfehlungen zur Entwicklung von Kooperation und Koordination im Bibliothekswesen ausgesprochen.

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressereferent