21. Mai 1997

Zur dpa-Meldung lby 015 vom 21. Mai 1997 "Bayerisches Scientology-Ehepaar legt Klage in Straßburg ein" erklärt das Bayerische Kultusministerium:

Dem erneuten Versuch von Scientologen, gegen die Aufklärung über Scientology gerichtlich vorzugehen, sieht das Bayerische Kultusministerium gelassen entgegen. Wie Kultusminister Hans Zehetmair am Mittwoch in München erklärte, hätten bereits 1996 das Verwaltungsgericht München und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Rechtmäßigkeit des Artikels "Alles Clear? Informationen über Scientology" bestätigt, der im April 1996 in der vom Kultusministerium herausgegebenen Zeitschrift "Schulreport" erschienen war. Wie verleumderisch die Methoden der Scientology-Organisation sind, zeige am besten die seit geraumer Zeit in den USA, aber auch bei uns verbreitete Hetzkampagne, die der Öffentlichkeit suggerieren will, daß die Anhänger von Scientology in Deutschland verfolgt werden. Die Klage bei der Europäischen Kommission für Menschenrechte in Straßburg sei eines der mittlerweile üblichen Propaganda-Manöver.

Der Schulreport-Artikel, auf den sich die Scientologen mit ihrer Klage in Straßburg offensichtlich beziehen, setzt sich kritisch mit der Scientology-Organisation und ihren Methoden auseinander. Eine vierköpfige Familie, die der Scientology-Organisation angehört, beantragte daraufhin beim zuständigen Verwaltungsgericht den Erlaß einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, die Verbreitung der betreffenden Ausgabe des "Schulreport" zu verhindern. Die bereits verteilten Hefte sollten als Unterrichtsmaterial nicht verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Begründet wurde der Antrag vor allem mit der Behauptung, der Artikel verletze die Menschenrechte der Scientologen und verstoße gegen internationale Vereinbarungen zum Schutz von Minderheiten. Das Verwaltungsgericht kam zu dem Ergebnis, daß der kritisierte Beitrag die Antragsteller nicht in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt, und wies den Antrag der Scientologen am 29. Juli in vollem Umfang als unbegründet ab. Gegen diesen Beschluß reichten die Antragsteller Beschwerde ein, um ihren Antrag weiterzuverfolgen. Ihre Beschwerde wurde jedoch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen.

Zehetmair: "Die bisherigen gerichtlichen Entscheidungen bestätigen, daß die Bayerische Staatsregierung mit ihrer politischen Linie gegen Scientology auf dem richtigen Weg ist. Wir veranstalten kein Kesseltreiben gegen einzelne Mitglieder, die in ihrer großen Mehrheit selbst nur Opfer von Scientology sind, sondern betreiben Aufklärung über eine gefährliche Organisation. Dieser Aufgabe werden wir auch in Zukunft nachkommen."

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressereferent