5. Juni 1998
50 Jahre Stipendien für besonders Begabte in Bayern
Vor 50 Jahren wurde in Bayern die als "Hundhammer-Stipendium" bekannte Förderung für besonders Begabte ins Leben gerufen. An diese bewährte Tradition bayerischer Hochbegabtenförderung erinnerte Kultusminister Hans Zehetmair am Freitag in München. Mit den im Jahr 1948 vom damaligen Kultusminister Alois Hundhammer eingerichteten Stipendien wurden Mittel bereitgestellt, um besonders begabten und bedürftigen bayerischen Abiturienten ein erfolgreiches Hochschulstudium zu ermöglichen. Im Jahre 1966 wurde diese Form der Unterstützung mit dem Bayerischen Begabtenförderungsgesetz auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Damit, so Zehetmair, sei Bayern das einzige Land der Bundesrepublik, wo besonders Begabte einen Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung ihres Hochschulstudiums haben. Voraussetzung dafür sei, dass die Kandidaten im Freistaat die Hoch- oder Fachhochschulreife mit hervorragenden Ergebnissen erworben und eine zusätzliche Prüfung beim zuständigen Ministerialbeauftragten bestanden haben. Allein in den Jahren 1976 bis 1996 hätten rund 6.600 Bewerber einen solchen Anspruch erworben.
Diese bewährte und deutschlandweit einzigartige Form der Unterstützung dokumentiert nach Auffassung Zehetmairs, dass die Hochbegabtenförderung als Bestandteil eines differenzierten Bildungskonzepts schon seit langem ein wichtiges Anliegen bayerischer Bildungspolitik ist. Die Begabtenstipendien trügen auch dazu bei, dass besonders leistungsfähige und leistungsbereite junge Menschen, deren Förderung nicht nur im Interesse des Individuums liege, sondern auch eine gesellschaftliche Aufgabe sei, unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund unterstützt werden könnten.
Das Stipendium beträgt derzeit monatlich 795 DM für Studierende, die bei den Eltern wohnen, bzw. 950 DM, für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, und wird unabhängig vom Einkommen der Eltern für eine je nach dem gewählten Studiengang festgelegte Dauer gewährt.