Bayerns Kultusminister Zehetmair zu der beabsichtigten Verfassungsklage gegen die Rechtschreibreform: "Grundsätze der Kommasetzung sind nicht Sache des Parlaments"
Gelassen sieht Bayerns Kultusminister Hans Zehetmair der von einem Hochschullehrer aus Jena angekündigten Verfassungsklage gegen die Rechtschreibreform entgegen. Nach Zehetmairs Auffassung kann die Rechtschreibreform nicht zu den wesentlichen Entscheidungen im Schulrecht gerechnet werden, so daß es keiner gesetzlichen Regelung bedarf. Wie der Minister am Montag in München erklärte, sei eine Gleichsetzung der Rechtschreibreform mit Erziehungs-und Bildungszielen nicht statthaft, Eltern und Schüler würden "in ihren Grundrechten nicht tangiert". Zehetmair: "Bei aller Wertschätzung der Jurisprudenz: Sprache entwickelt sich nach eigenen Gesetzen und nicht nach juristischen Vorstellungen". Entsprechend sei eine Fortschreibung der Regeln nichts anderes als eine Anpassung des bestehenden Regelwerks an die Sprachentwicklung.
Aus diesem Grund sei das Erlernen einer bestimmten Schreibweise auch nicht vom Erziehungsrecht der Eltern umfaßt, da sich die Eigenheiten der Sprache unabhängig davon entwickeln und nicht speziellen Erziehungsvorstellungen folgen. Eine Festlegung von Rechtschreibregeln diene daher allein dem geregelten Ablauf des schulischen Bereichs. Eine Behandlung der Rechtschreibreform durch 16 Länderparlamente und den Bundestag hält der bayerische Kultusminister schon aus praktischen Gründen für ausgeschlossen. Ihm sei jedenfalls kein Land bekannt, in dem das Parlament über die Grundsätze der Kommasetzung oder über die Dehnung und Schärfung von Konsonanten beraten und beschlossen hätte, betonte Zehetmair.