Zulassungsbeschränkungen an den staatlichen Universitäten in Bayern im Wintersemester 1996/97
Zum kommenden Wintersemester 1996/97 werden die Studienplätze für deutsche Studienanfänger in insgesamt elf Studiengängen über das zentrale Studienplatzvergabeverfahren der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund vergeben.
Ein allgemeines Auswahlverfahren (Auswahl insbesondere nach Qualifikation und Wartezeit) wird in den Studiengängen Architektur, Betriebswirtschaft, Biologie, Lebensmittelchemie, Pharmazie, Psychologie und Rechtswissenschaft durchgeführt.
In das besondere Auswahlverfahren (Auswahl insbesondere über die Abitur-/Testquote, Testbestenquote, Wartequote und Auswahlgesprächsquote) sind die drei medizinischen Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin und Zahnmedizin einbezogen.
Ein Verteilungsverfahren wird für den Studiengang Haushalts- und Ernährungswissenschaft (in Bayern: Ökotrophologie) durchgeführt.
Daneben wird es an den bayerischen staatlichen Universitäten zum WS 1996/97 an den nachfolgend genannten Universitäten in den jeweils im Anschluß an die Universität aufgeführten Studiengängen örtliche Zulassungsbeschränkungen geben:
Universität Augsburg:
Didaktik der Grundschule, Lehramt an Grundschulen (A); Ökonomie (A)
Universität Bamberg:
Didaktik der Grundschule, Lehramt an Grundschulen (A); Europäische Wirtschaft (A); Germanistik Diplom (A); Germanistik, Magister/Hauptfach (V); Kommunikationswissenschaft, Magister/Nebenfach (A); Psychologie, Magister/Nebenfach (V); Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt, Lehramt an Grundschulen - Erweiterungsstudium (A); Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt, sonstige Lehrämter, Erweiterungsstudium (V)
Universität Bayreuth:
Biochemie (A); Biologie, Lehrämter (A); Didaktik der Grundschule, Lehramt an Grundschulen (A); Geoökologie (A); Sportökonomie (A); Wirtschaftswissenschaften, Lehramt an Gymnasien und Lehramt an Realschulen (A)
Universität Erlangen-Nürnberg:
Biologie, Lehrämter (A); Buch- und Bibliothekskunde (A); Didaktik der Grundschule, Lehramt an Grundschulen (A); Geographie, Diplom (V); Germanistik, Magister und Lehrämter (V);
Theaterwissenschaft (A); Wirtschaftliche Staatswissenschaften (A); Wirtschaftsinformatik (A); Wirtschaftspädagogik (A); Wirtschaftswissenschaften, Lehramt an Gymnasien und Lehramt an Realschulen (A)
Universität München:
Betriebswirtschaft, Magister/Nebenfach (V); Biologie, Lehrämter (A); Buchwissenschaft (A); Deutsch als Fremdsprache (A); Didaktik der Grundschule, Lehramt an Grundschulen (A); Didaktik der Grundschule, Lehramt an Sonderschulen (A); Dramaturgie (A); Erdkunde, Lehrämter (A); Geographie, Diplom (V); Geologie (V); Journalistik (A); Kommunikationswissenschaft (A); Kunstgeschichte (V); Sonderpädagogik, Magister/Hauptfach (A); Sonderpädagogische Fachrichtungen (A); Sonderpädagogische Qualifikationen (A); Theaterwissenschaft (A); Volkswirtschaft (V); Wirtschaftspädagogik (A); Wirtschaftswissenschaften, Lehramt an Gymnasien und Lehramt an Realschulen (A)
Technische Universität München:
Biologie, Lehramt an beruflichen Schulen (A); Landespflege (A)
Universität Passau:
Deutsch, Lehramt an Grund-, Haupt-, und Realschulen (A); Didaktik der Grundschule, Lehramt an Grundschulen (A); Erdkunde, Lehrämter (A); Sprachen, Wirtschafts- und Kulturraumstudien (A); Wirtschaftswissenschaften, Lehramt an Gymnasien und Lehramt an Realschulen (A)
Universität Regensburg:
Anglistik/Englisch, Magister und Lehrämter (V); Biochemie (A);
Biologie, Lehrämter (A); Didaktik der Grundschule, Lehramt an Grundschulen (A); Wirtschaftsinformatik (A)
Universität Würzburg:
Biologie, Lehrämter (A); Didaktik der Grundschule, Lehramt an Grundschulen (A); Didaktik der Grundschule, Lehramt an Sonderschulen (A); Kunstgeschichte (V); Psychologie, Magister/Nebenfach (V); Sonderpädagogische Fachrichtungen (A);
Sonderpädagogische Qualifikationen (A)
In den mit dem Klammerzusatz (V) gekennzeichneten Studiengängen findet ein örtliches Verteilungsverfahren statt. Übersteigt hier die Zahl der Bewerber die Zahl der an der Universität verfügbaren Studienplätze, erfolgt eine Auswahl der Bewerber nach sozialen, insbesondere familiären und wirtschaftlichen, sowie wissenschaftlichen Kriterien. Die Universitäten können einen Teil der Studienplätze nach qualifikationsbezogenen Auswahlkriterien (Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, studiengangsspezifische Leistungserhebungen u.a.) vergeben. Bewerber, die danach nicht an der Universität ihrer Wahl zum Zuge kommen können, werden an eine andere bayerische Universität verteilt.
In den mit dem Klammerzusatz (A) gekennzeichneten Studiengängen findet ein örtliches Auswahlverfahren nach den Auswahlkriterien "Qualifikation", "Wartezeit" und "Wartezeit unter Berücksichtigung der Qualifikation" statt.
Sowohl für die in das ZVS-Verfahren einbezogenen als auch für die örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge ist
Bis zu diesem Zeitpunkt muß der Zulassungsantrag für die in das ZVS-Verfahren einbezogenen Studiengänge bei der ZVS bzw. für die örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge bei der Universität, an der der Antragsteller das Studium aufnehmen will, eingegangen sein.
Eine Voranmeldung der Absicht der Immatrikulation für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge ist für alle an der Technischen Universität München angebotenen nicht zulassungsbeschränkten Studiengänge (einzelne Aufbaustudiengänge ausgenommen) bis spätestens zum 15. Juli 1996 erforderlich; im Studiengang oder Teilstudiengang Sport ist eine Voranmeldung nur erforderlich, wenn eine Immatrikulation in einem höheren Fachsemester oder ein Studiengangwechsel beabsichtigt ist. An den übrigen Universitäten ist eine Voranmeldung der Absicht der Immatrikulation bei nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen nicht erforderlich.