29. Januar 1998
Kultusministerium fördert wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs mit 5,2 Mio DM
5 257 300 Mark hat das Kultusministerium den staatlichen Universitäten für 1998 zur Finanzierung der Stipendien für den wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs zugewiesen. Wie Kultusminister Hans Zehetmair am Donnerstag in München erklärte, hänge die erfolgreiche Zukunft der Hochschulen entscheidend von den Menschen ab, die an ihnen lehren und forschen. Die Förderung des Nachwuchses an den Hochschulen sei ein wichtiger Schritt, um dieses Ziel zu erreichen. Deshalb habe Bayern die Förderung für den wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs aufgestockt und den monatlichen Grundbetrag des Stipendiums auf 1400 DM erhöht. Gut 300 Stipendiatinnen und Stipendiaten würden derzeit nach dem bayerischen Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses bei der Promotion finanziell unterstützt. Neben dem Grundbetrag könne auch ein Familienzuschlag von 300 DM monatlich gewährt werden; ferner gebe es Sonderzuwendungen für Sachkosten. Förderungsleistungen kann erhalten, wer weit überdurchschnittliche Leistungen im Studium und Qualifikationen auf wissenschaftlichem oder künstlerischem Gebiet nachweist und mit seinem Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Forschung oder zur künstlerischen Entwicklung leistet.
Die einzelnen Universitäten erhalten folgende Mittel zur Bewirtschaftung zugewiesen:
Augsburg 419 200 DM
Bamberg 223 500 DM
Bayreuth 248 800 DM
Erlangen-Nürnberg 720 800 DM
München (LMU) 1 751 800 DM
TU München 523 200 DM
Passau 246 400 DM
Regensburg 511 000 DM
Würzburg 612 600 DM
Die Verteilung richtete sich nach der Zahl der deutschen Studenten im letzten Wintersemester.