Kultusminister Zehetmair erinnert an Anmeldeschluß für Hochbegabtenklassen
Die Anmeldefrist für die speziellen Förderklassen für hochbegabte Gymnasiasten läuft am 1. Februar aus. Darauf hat Kultusminister Zehetmair am Freitag in München hingewiesen. Interessierte Eltern von Schülern und Schülerinnen der Jahrgangsstufe 5 des laufenden Jahrgangs, bei denen Anzeichen für eine Hochbegabung vorliegen, könnten noch bis zum 1. Februar die notwendigen Bewerbungslagen über die Schule ihres Kindes einreichen. Unter der Voraussetzung, daß sich eine hinreichende Zahl von Schülern findet, seien München, Nürnberg und Regensburg als Standorte für diesen neuen Schulversuch vorgesehen. Zehetmair ermunterte die Eltern von hochbegabten Kindern, dieses besondere Förderangebot wahrzunehmen.
In den Förderklassen für Hochbegabte soll erprobt werden, wie besondere Unterrichts- und Betreuungsangebote, die über den regulären Unterricht hinausgehen, Spitzenbegabungen in ihrer kognitiven, emotionalen und sozialen Entwicklung fördern können. Dieses Förderangebot richtet sich nicht nur an Kinder, deren herausragende Begabung sich bereits durch entsprechende schulische Leistung zeigt, sondern kommt auch für Schüler mit mittelmäßigen Schulleistungen in Betracht, bei denen jedoch besondere Kreativität und Originalität beim Problemlösen oder Begabungstests das Vorliegen einer weit überdurchschnittlichen Intelligenz vermuten lassen. Das neue Konzept verringert durch den frühen Beginn der Förderung das Risiko, daß längere schulische Unterforderung bei einzelnen Schülern bereits problematische Entwicklungen auslöst oder verstärkt.
Die Entscheidung über die Auswahl der Bewerber liegt bei den aufnehmenden Gymnasien. Relevant sind dabei neben bisherigen Zeugnissen, Ergebnissen von Intelligenztests und zusätzlichen Qualifikationen musischer, sportlicher oder sozialer Art auch ein Gutachten der Schule, das auf Gesichtspunkte wie Arbeitsverhalten, Motivation, Lernfähigkeit, Kreativität, emotionale Stabilität und Sozialverhalten eingeht. Vor der Entscheidung über die endgültige Aufnahme wird gegebenenfalls ein Kontaktgespräch oder eine Kontaktwoche während der Osterferien stattfinden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Die Einrichtung von Förderklassen für Hochbegabte in der Jahrgangsstufe 6 ab dem Schuljahr 1997/98 ist an folgenden Gymnasien vorgesehen: