Denkmalschutz in Bayern dient auch zukunftsorientierter Nutzung Kultusminister Zehetmair eröffnet renoviertes Gögginger Kurhaustheater
Denkmalschutz in Bayern dient nicht nur der Erhaltung wertvoller Bausubstanz, sondern auch zukunftsorientierter Nutzung. Wie Kultusminister Hans Zehetmair am Freitag bei der Eröffnung des renovierten Kurhaustheaters in Göggingen erklärte, habe man bei der Wiederherstellung dieses außergewöhnlichen Baudenkmals zwei zentrale Anliegen des bayerischen Denkmalschutzes in Einklang gebracht: einerseits die zukunftsorientierte Nutzung, welche modernste technische Ausstattung und die Einhaltung heutiger Sicherheitsvorschriften bedinge, und andererseits das Ziel, den historischen Architektur- und Raumeindruck zu erhalten bzw. wieder zu vermitteln. Das 1886 erbaute Kurhaustheater sei bereits zu seiner Gründerzeit eine außergewöhnliche Anlage gewesen. Dies gelte sowohl für die Funktion, Architektur, die Raumdekoration sowie für die technische Ausstattung. Es sei nicht nur Theater, sondern auch Palmenhaus und Wintergarten, Wandelhalle und Festsaal für Veranstaltungen jeglicher Art gewesen. Auch in Zukunft werde der eigentliche Theaterbau nur Teil einer vielschichtigen Anlage mit Park, Restaurantbauten, Blumenhalle, Billardsaal und therapeutischen Einrichtungen sein. Das Kurhaustheater werde so wieder eine überregional wirkende Anziehungskraft besitzen.
Denkmalpflegerische Maßnahmen, so der Minister, seien darüber hinaus ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor. Bei der Wiederherstellung des Kurhaustheaters habe man zumeist bayerische Handwerker, vornehmlich sogar aus der näheren Umgebung einsetzen können. Die Anwendung traditioneller, nicht mehr gängiger Techniken, die man neu einüben oder erst wiederentdecken mußte, fördere und fordere die Leistungsfähigkeit des Handwerks. Mit denkmalpflegerischen Maßnahmen könne man langfristig aber auch qualifizierte Arbeitsplätze erhalten und für die Zukunft sichern. Fördermittel, die von der staatlichen Denkmalpflege als Anschubfinanzierung für Baumaßnahmen mit denkmalpflegerischer Komponente eingesetzt werden, würden erfahrungsgemäß weitere Baumittel in etwa zehnfacher Höhe binden. Der Freistaat und, in untergeordnetem Umfang, auch der Bund hätten die bisherigen Baumaßnahmen mit zusammen 10 Millionen DM unterstützt. Der Anteil des Entschädigungsfonds nach dem Denkmalschutzgesetz habe dabei bisher 3 Millionen DM betragen.