Pressemitteilung
Nr. 46 – 18. Februar 2000

Unterstützer des Volksbegehrens verteilen Falschinformationen

In den Briefkästen Münchner Bürger hat sich am Freitag ein Handzettel mit folgender Falschinformation gefunden:

„Für die sechsstufige Realschule braucht man zum Ende der vierten Klasse denselben Notendurchschnitt von 2,33 wie für das Gymnasium. Wer diesen Schnitt nicht schafft, bleibt auf der Hauptschule!" Anschließend wurde aufgefordert, das Volksbegehren zu unterschreiben. Da die Voraussetzungen für den Übertritt an die sechsstufige Realschule tatsächlich bei 2,66 liegen, ist dies eine dezidierte Falschinformation der Unterstützer des Volksbegehrens. Gleiches gilt für die Behauptung, ein Übertritt sei nur nach der 4. Klasse möglich. Gerade mit Blick auf die heutige Zeugnisausgabe handelt es sich hier offenbar um den Versuch, Eltern gezielt zu verunsichern.

Im Interesse der Schülerinnen und Schüler der 4. Grundschulklasse sowie ihrer Eltern ist Folgendes klarzustellen:

Bis zu einem Notenschnitt von 2,66 aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde können Eltern frei entscheiden, ob ihr Kind auf die Realschule übertritt. Wird dieser Schnitt nicht erreicht, so ist der Übertritt nach bestandenem Probeunterricht möglich.

Bis zu einem Schnitt von 2,33 können Eltern frei entscheiden, ob ihr Kind das Gymnasium besucht. Bei einem schlechteren Schnitt ist der Übertritt auf das Gymnasium bei erfolgreicher Teilnahme am Probeunterricht möglich.

Auch nach der fünften und sechsten Jahrgangsstufe ist sowohl der Übertritt an die Realschule als auch an das Gymnasium möglich.

Die Übertrittsvoraussetzungen für den Eintritt in die fünfte Klasse sind genauso wie nach der vierten Grundschulklasse. Lediglich das Fach Heimat- und Sachkunde wird durch das Fach Englisch ersetzt.

Für den Eintritt beispielsweise in die sechste Klasse der sechsstufigen Realschule muss eine Durchschnittsnote von 2,0 aus Deutsch, Mathematik und Englisch erreicht oder (bei einem schlechteren Schnitt) eine Aufnahmeprüfung bestanden werden.

Darüber hinaus haben Schülerinnen und Schüler der Hauptschule künftig die Möglichkeit, in den neuen M-Zügen ab der siebten Klasse hin zur mittleren Reife gefördert zu werden.

Mit dem mittleren Abschluss der Hauptschule steht ebenso wie mit dem mittleren Abschluss der Berufsausbildung oder der Realschule der Weg in die Fachoberschule bzw. Berufsoberschule offen, die zur Hochschulreife führen.

Dorothee Erpenstein
Pressesprecherin im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus