Pressemitteilung

Nr. 38 - 14. Februar 2000

Zur Pressemitteilung der SPD vom 14. Februar 2000
Auch der Gemeinsame Elternbeirat der Stadt München ist an das in den Schulen geltende Neutralitätsgebot gebunden

Die Untersagung der Verteilung beruht allein auf dem gesetzlichen Gebot, Schulen von politischer Werbung freizuhalten. Die Ausrichtung von Informationsveranstaltungen oder die Verteilung von Informationsblättern ist solange gestattet, wie sie sachlich ausgewogen sind. In der hier in Frage stehenden Publikation kamen zwar sowohl Befürworter als auch Gegner des Volksbegehrens zu Wort, sie enthält jedoch den direkten Aufruf, die Ziele des Volksbegehrens zu unterstützen und für sie zu werben. Ein solcher Aufruf ist mit dem Neutralitätsgebot des Art. 84 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes nicht zu vereinbaren. Die SPD misst hier offenbar mit zweierlei Maß. Während sie vor wenigen Tagen noch anmahnte, die Gegner des Volksbegehrens an den Schulen stärker zu kontrollieren, wollen sie nun für die Unterstützer des Volksbegehrens in Anspruch nehmen, über die sachliche Information hinaus zu gehen.

Dorothee Erpenstein
Pressesprecherin im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus