Pressemitteilung

Nr. 283 / 20. Dezember 1999

Kultusministerium bietet für das Schuljahr 2000/2001 erneut Förderklassen für Hochbegabte an/Antragsfrist bis 1. Februar 2000

Das Kultusministerium erneuert für das Schuljahr 2000/2001 das Angebot, besondere Förderklassen für Hochbegabte einzurichten. „Das Erkennen und Fördern von hochbegabten Schülerinnen und Schülern ist ebenso wichtig wie besondere Förderangebote für benachteiligte Kinder", unterstrich Kultusministerin Monika Hohlmeier die Bedeutung der Förderklassen.

Unter der Voraussetzung, dass eine ausreichende Zahl von Schülerinnen und Schülern gemeldet wird, ist die Einrichtung derartiger Klassen in der Jahrgangsstufe 6 an folgenden Gymnasien vorgesehen:

Maria-Theresia-Gymnasium München (Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Fremdsprache) Die dort bereits bestehenden Förderklassen der Jahrgangsstufen 6 und 7 werden im kommenden Schuljahr als 7. und 8. weitergeführt.

Neues Gymnasium Nürnberg (Humanistisches und Neusprachliches Gymnasium mit Latein als erster Fremdsprache)

Albertus-Magnus-Gymnasium Regensburg (Humanistisches, Neusprachliches und Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit Latein als erster Fremdsprache)

Interessierte Eltern von Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 können ihren Antrag auf Aufnahme des Kindes über die Schule an das in Frage kommende Gymnasium richten. Spätester Termin für die Vorlage eines Antrages ist der 1. Februar 2000. Die Schulen beraten auch über die Möglichkeiten einer Heimunterbringung für Schülerinnen und Schüler, die nicht im Einzugsbereich der Schule wohnen.

Neben den bisherigen Zeugnissen einschließlich des Übertrittszeugnisses sind dem Antrag auch eventuell vorliegende Ergebnisse von Intelligenztests oder sonstige Befunde der Begabungsdiagnostik sowie Hinweise auf zusätzliche Qualifikationen im musikalischen, künstlerisch-gestalterischen, sportlichen oder sozialen Bereich hinzuzufügen. Außerdem erstellt das bisher besuchte Gymnasium ein Gutachten, das insbesondere auf Arbeitsverhalten, Motivation, Lernfähigkeit, Kreativität, emotionale Stabilität und Sozialverhalten eingehen sollte. Auf der Grundlage dieser Unterlagen treffen die aufnehmenden Gymnasien eine Auswahl. Sie entscheiden auch darüber, ob Bewerber zu einem Aufnahmegespräch oder einer Kontaktwoche während der Osterferien eingeladen werden. Während dieser Kontaktwoche werden die Schüler gemeinsam betreut und beobachtet, um ein Urteil über die Eignung für den Besuch einer Förderklasse zu gewinnen. Erst danach trifft die Schule die endgültige Entscheidung über die Aufnahme.

Wie die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt haben, kommen nicht nur Schülerinnen und Schüler mit herausragenden schulischen Leistungen in Betracht, sondern auch solche, die zwar nur mittelmäßige Schulleistungen zeigen, jedoch durch besondere Kreativität und Originalität bei der Lösung von Aufgaben auffallen.

 

Dorothee Erpenstein
Pressesprecherin im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus