20. August 1997
Verhandlungen über den Entwurf des Hochschulrahmengesetzes erfolgreich beendet
Mit Genugtuung registrierte Kultusminister Hans Zehetmair das Ergebnis der Verhandlungen zum Entwurf des neuen Hochschulrahmengesetzes. Wie der Minister am Mittwoch in München mitteilte, begrüße er, daß der HRG-Entwurf der Vielfalt der Hochschulen der Länder und der Priorität ihrer Verantwortung in weit größerem Umfang Rechnung trage als das geltende Gesetz. Der Entwurf setze die Verschlankung gesetzlicher Regelungen um, insbesondere die von Bayern seit langem geforderte Übertragung von Zuständigkeiten auf Länder und Hochschulen. Andererseits leiste das Rahmengesetz einen Beitrag zu Transparenz und möglichst großer Effizienz von Lehre und Forschung in Deutschland.
Die "Zerschlagung der Einheit der deutschen Universität", die der Hochschulverband befürchte, sei keineswegs das Ziel der Hochschulreform. Vielmehr wolle die Reform den einzelnen Hochschulen mehr Autonomie gewähren und die Attraktivität deutscher Hochschulen im Ausland steigern. Profilbildung und Wettbewerb unter den Hochschulen müßten gefördert werden. Dies umfasse nicht nur inhaltliche Neuerungen, sondern auch die Auseinandersetzung mit neuen Organisationsformen, die an bayerischen Hochschulen bereits im Gang sei.
Ein zentraler Punkt für alle Verhandlungsteilnehmer sei die Gewichtung des Abiturs gewesen, das nach Übereinstimmung aller Verhandlungsteilnehmer nicht entwertet, sondern dessen Aussagekraft verstärkt werden müsse. Zugleich sollten die Auswahlmöglichkeiten für geeignete Studenten durch die Hochschulen selbst in den zulassungsbeschränkten Fächern ausgeweitet werden. "Daß sich in Zukunft ein gewisser Prozentsatz der Studienbewerber nicht allein der Wartezeitregelung durch die ZVS gegenübersieht, sondern seine Chance in einem Eignungsgespräch an der von ihnen gewünschten Hochschule sucht, ist ein Gewinn für die Studenten", betonte der Minister.
Ein wichtiger Schwerpunkt sei in den neuen §§ 14 und 15, nämlich Hochschulservice und Leistungsnachweis, zu sehen. Zehetmair legte Wert auf die Signalwirkung dieser Reihenfolge. Sie nehme zuerst die Hochschule in die Pflicht, allen Studienanfängern Beratung und Orientierungshilfe anzubieten. Das bedeute konkret, daß sich jede Hochschule spätestens nach dem ersten Studienjahr einen Überblick über den Leistungsstand ihrer Studenten verschaffen und gegebenenfalls gezielte Beratung anbieten müsse. Die Studenten ihrerseits müßten in allen Studiengängen in der Mitte des Regelstudiums einen entsprechenden Leistungsnachweis erbringen.
Ein Signal setze auch die Möglichkeit der Verleihung von Bachelor- und Master-Graden durch deutsche Hochschulen, die dem übereinstimmenden Willen einer deutlich verstärkten Internationalisierung der Wissenschaft in Deutschland bei Lehrenden und Lernenden Rechnung trage. "Das bedeutet keine Abwendung von den deutschen akademischen Graden, die", so betonte Zehetmair, "den internationalen Vergleich nicht scheuen müssen". Aber Deutschland brauche im Sinne der Transparenz die Öffnung auch für die angelsächsischen akademischen Grade. Die internationale Akzeptanz und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen müsse gefördert werden. In diesem Sinne setze auch die geplante Einführung eines Leistungspunktesystems ein deutliches Zeichen.
Ein wichtiger Erfolg sei, daß der Entwurf die Entscheidung über Studiengebühren in der Verantwortung der Länder belasse, wobei Bayern in der Verhandlungsrunde mit Sachsen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sowie mit Bundesbildungsminister Rüttgers einig gewesen sei, daß Gebühren beim Erststudium nicht in Frage kommen.
Eine Erprobungsklausel eröffne den Hochschulen die von Bayern gewünschte Möglichkeit, neue Organisationsformen zu erproben.
Eine Einbeziehung der jetzt vorgesehenen HRG-Novellierung noch in den im Anhörungsverfahren befindlichen Gesetzentwurf zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften in Bayern sei leider nicht möglich. Zunächst müsse der Entwurf des HRG in Bundestag und Bundesrat eingebracht und das Gesetzgebungsverfahren im Bund abgeschlossen werden. Zehetmair betonte jedoch abschließend, daß nach der konstruktiven und sachlichen Vorarbeit von Bund und Ländern, die zum Teil mühsam und langwierig war und da und dort im Sinne des demokratischen Kompromisses Abstriche verlangte, nunmehr berechtigte Hoffnung bestehe, daß das Bundesgesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden könne. Zehetmair: "Wo ein Wille, da ein Weg."
I.A. Dr. Stephanie Herrmann, Pressereferat