Hochschulen Live auf YouTube am Montag, 21. 09. 20, 12.15 Uhr: Infos zu digitalen Fernprüfungen für StudentInnen

Elektronische Fernprüfungen an Bayerischen Hochschulen: Rechtliche Grundlagen werden vorgestellt; durch Klick auf das Bild werden Sie zu YouTube weitergeleitet
Elektronische Fernprüfungen an Bayerischen Hochschulen: Rechtliche Grundlagen werden vorgestellt; durch Klick auf das Bild werden Sie zu YouTube weitergeleitet

Bayern leistet Pionierarbeit und schafft Planungssicherheit: Wissenschaftsminister Bernd Sibler stellt gemeinsam mit Experten für Datenschutzrecht rechtliche Grundlagen für digitale Fernprüfungen vor.  Wir laden Sie herzlich ein, die Pressekonferenz am Montag, dem 21. September 2020, um 12.15 Uhr auf YouTube zu verfolgen.

Wissenschaftsminister Bernd Sibler
Wissenschaftsminister Bernd Sibler

Wissenschaftsminister Bernd Sibler stellt gemeinsam mit Prof. Dr. Dirk Heckmann, Inhaber des Lehrstuhls für Recht und Sicherheit der Digitalisierung an der TUM School of Governance und Leiter der Forschungseinrichtung TUM Center for Digital Public Services (CDPS), in einer Pressekonferenz die Inhalte der Rechtsverordnung vor und gibt einen Einblick in die Erarbeitung im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Prüfungsanforderungen.

Nicht erst seit der Corona-Pandemie gibt es Initiativen, Prüfungen an den Hochschulen dezentral an verschiedenen Orten in digitaler Form durchzuführen. Mit dem digitalen Sommersemester hat die Frage nach sogenannten „elektronischen Fernprüfungen“ an zusätzlicher Bedeutung gewonnen: Wie können Studentinnen und Studenten Prüfungen ablegen, wenn sie zum Beispiel aufgrund von Reisebeschränkungen oder Sicherheitsmaßnahmen nicht vor Ort an ihrer Hochschule sein können? Bei der Durchführung stellen sich in der Praxis eine Vielzahl u.a. rechtlicher Fragen. Bayern betritt mit den erarbeiteten rechtlichen Grundlagen bundesweit Neuland, um diese Prüfungsform in einem für Hochschulen, Prüferinnen und Prüfer, Studentinnen und Studenten einheitlichen Rahmen zu erproben.

Professor Dirk Heckmann ist ein ausgewiesener Spezialist für das Datenschutzrecht, das IT-Sicherheitsrecht, E-Government und Rechtsinformatik. Seine Forschungsarbeit dient seit vielen Jahren der Rechtsgestaltung für einen menschenwürdigen und dem Gemeinwohl dienenden digitalen Wandel, etwa in den Bereichen Persönlichkeitsschutz im Internet oder Digitalisierung des Gesundheitswesens. Er hat die Erarbeitung der Rechtsverordnung gemeinsam mit dem Team des TUM Center for Digital Public Services wissenschaftlich eng begleitet. Auch ein Austausch mit dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und den Hochschulen sowie Studierendenvertretern fand im Rahmen der durchgeführten Verbandsanhörung statt.

Vorlese-Funktion