Denkmalschutz Sanierung des ehemaligen Gasthauses „Zur Fels’n“ wird mit über 400.000 Euro gefördert

Die Geschichte des ehemaligen Gasthauses „Zur Fels’n“ datiert zurück bis ins 17. Jahrhundert
Die Geschichte des ehemaligen Gasthauses „Zur Fels’n“ datiert zurück bis ins 17. Jahrhundert

„Teil der Identität der Stadt“: Die Instandsetzung des historischen Denkmals in der Passauer Ilzstadt wird mit Mitteln aus dem Entschädigungsfonds unterstützt.

Kunstminister Bernd Sibler
Kunstminister Bernd Sibler

Die Sanierung der Anlage des ehemaligen Gasthauses „Zur Fels’n“ in Passau wird mit rund 402.000 Euro aus dem Entschädigungsfonds unterstützt. Das gab Kunstminister Bernd Sibler in München bekannt. „‚Zur Fels’n‘ zählt in Passau zu den ältesten Wirtschaften der Stadt. Solche Denkmäler können vielerlei Geschichten erzählen! Das frühere Gasthaus ist vielen Passauerinnen und Passauern bis heute ein Begriff – es ist Teil der Identität der Stadt. Indem wir dieses Baudenkmal erhalten und mit neuem Leben füllen, bewahren wir unser kulturelles Erbe. “

Die beiden zweigeschossigen Gebäude, ein Haupt- und ein Nebenhaus, stammen in ihrer heutigen Form aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Bereits für das 17. Jahrhundert ist belegt, dass an gleichem Ort in der Ilzstadt eine Wirtschaft existierte. Damit zählt „Die Fels’n“ zu den ältesten Gasthäusern in Passau.

Durch die Lage am anstehenden Felsen und Schäden in der Dachdeckung drang über Jahre Wasser in das Gebäude ein und verursachte Schäden an Mauer- und Tragwerk. Beim Hochwasser 2013 standen zudem Haupt- und Nebenhaus bis zum ersten Stock unter Wasser. Nach der umfassenden Sanierung ist geplant, im Erdgeschoss einen Treffpunkt für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils sowie Räumlichkeiten für verschiedene Veranstaltungen einzurichten. Darüber hinaus sollen im Obergeschoss Wohnungen entstehen.

Eigentümerin des Baudenkmals ist der Verein „Felsenfreunde Passau“.

Der Entschädigungsfonds wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verwaltet und gemeinsam vom Freistaat und den Kommunen getragen. Die Maßnahme ist mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt und wird von diesem fachlich begleitet.

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