Exzellenzinitiative und Exzellenzstrategie

Die Fakultät für Maschinenwesen am Forschungszentrum Garching der Technischen Universität München (Foto: Andreas Heddergott /TUM)
Die Fakultät für Maschinenwesen am Forschungszentrum Garching der Technischen Universität München (Foto: Andreas Heddergott /TUM)

Mit der Exzellenzstrategie fördern Bund und Länder seit 2006 (bis 2019 unter dem Titel „Exzellenzinitiative“) exzellente Forschung und Wissenschaft an deutschen Hochschulen. Ihr Ziel besteht darin, den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und Spitzen im Universitäts- und Wissenschaftsbereich sichtbarer zu machen. Der Bund trägt 75% der Kosten, das jeweilige Sitzland 25%.

In der Exzelleninitiative wurden von 2006 bis 2018 Zukunftskonzepte, Exzellenzcluster und Graduiertenschulen mit insgesamt 4,6 Mrd. Euro gefördert.

Die Exzellenzinitiative war für die Hochschullandschaft insgesamt ein großer Erfolg. Zum einen ist es gelungen, die internationale Sichtbarkeit und Konkurrenzfähigkeit der deutschen Universitäten zu steigern. Dies wird u.a. bei den Erfolgen, Spitzenwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler zu gewinnen oder aus dem Ausland zurückzuholen, sichtbar. Zum anderen hat in den Hochschulen selbst eine produktive Wettbewerbsdynamik Einzug gehalten, durch die sie in großer Breite wissenschaftliches Personal gewonnen haben.

Logo der Exzellenz Strategie des Bundes und der Länder

Die Exzellenzinitiative wurde ab 2019 in der Exzellenzstrategie fortgeführt und weiterentwickelt. Für die beiden Förderlinien Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten stellen Bund und Länder in der ersten Förderphase 533 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Gefördert werden 57 Exzellenzcluster und 11 Exzellenzuniversitäten. Exzellenzcluster werden bis zu zweimal sieben Jahre lang gefördert. Die Förderung von Exzellenzuniversitäten wird zwar ebenfalls alle sieben Jahre durch eine kritische Begutachtung überprüft, ist aber grundsätzlich auf Dauer angelegt. Hier wird erstmals die Änderung des Grundgesetzartikels 91b aus dem Jahr 2015 genutzt, die dem Bund eine institutionelle Förderung von Hochschulen erlaubt.

Die nächste Förderrunde der Exzellenzstrategie startet im Jahr 2026. Es können dann bis zu 70 Exzellenzcluster und bis zu 15 Exzellenzuniversitäten gefördert werden. Hierfür stellen Bund und Länder mindestens 677 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Das Bewerbungs­verfahren für die Exzellenzcluster läuft derzeit.

In der Exzellenzstrategie geförderte Projekte der bayerischen Universitäten

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