31. Juli 1997

 

Bayerisches Atelierförderprogramm für bildende Künstler

Die Arbeitsbedingungen für bildende Künstler soll ein neues Atelierförderprogramm verbessern. Wie Kultusminister Hans Zehetmair am Donnerstag in München erklärte, sieht das Atelierförderprogramm vor, daß 100 bayerische Künstler ab Beginn des Jahres 1998 für die Dauer von zwei Jahren einen monatlichen Zuschuß von 300 DM zu ihren Atelierkosten erhalten. Die Zuschüsse, für die Mittel aus dem Kulturfonds bereitstehen, werden auf Empfehlung einer Auswahlkommission vergeben, die die künstlerischen Leistungen der Antragsteller beurteilt.

Bewerben können sich freischaffende Künstler, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, deutsche Staatsangehörige sind, seit mindestens drei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und einen finanziellen Bedarf einer solchen Atelierförderung nachweisen. Eine Altersgrenze ist nicht festgelegt. Ausgeschlossen sind derzeit Künstler, deren Wohnung oder Atelier in München oder Nürnberg liegen.

Bewerbungen sind schriftlich bis zum 15. September 1997 an die Regierung zu richten, in deren Bezirk der Bewerber seinen Hauptwohnsitz hat. Dort erhalten die Interessenten auch nähere Informationen zu dem Programm.

 

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressereferent