31. August 1998

4000 bayerische Schüler hoffen auf die Nachprüfung

Rund 4000 bayerische Schüler von Gymnasien, Realschulen und Wirtschaftsschulen, die das Klassenziel nicht erreicht haben, bereiten sich derzeit auf eine Nachprüfung vor. Wie Kultusminister Hans Zehetmair am Freitag in München erklärte, können in Bayern Schüler der 7., 8. und 9. Jahrgangsstufe des Gymnasiums sowie der 8. und 9. Jahrgangsstufe der Realschule und Wirtschaftsschule, wenn sie wegen Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern das Klassenziel nicht erreicht haben, am Ende der Sommerferien eine Nachprüfung in diesen Fächern ablegen. Den Nachprüfungen liegt der Lehrstoff der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe zugrunde. Die Prüfungen sind in der Regel schriftlich. Die Gymnasien können in Fächern, in denen keine Schulaufgaben geschrieben werden, selbst über die Art der Durchführung der Prüfung entscheiden. Die Nachprüfung gilt als bestanden, wenn höchstens einmal die Note 5 bzw. nach der Jahrgangsstufe 9 der Realschule und Wirtschaftsschule in allen Fächern mindestens die Note 4 erzielt wurde.

Zehetmair warnte allerdings vor zu großen Erwartungen. Der Gesamterfolg der Nachprüfung zeige naturgemäß geringe Werte. Wer sehr große Lücken in einem oder gar mehreren Kernfächern habe, könne das in einem oder mehreren Schuljahren Versäumte schwerlich in den Sommerferien aufholen, die ja auch zur Erholung für das folgende Schuljahr dienen sollen. Soweit Fächer wie Geschichte, Erdkunde oder Biologie betroffen sind, sei der nachfolgende Erfolg höher. Auch wenn eine Nachprüfung formal in Frage komme, sei das Wiederholen einer Jahrgangsstufe oder gar ein Wechsel der Schulart oft das bessere Rezept für eine erfolgreiche Schullaufbahn. Der Minister riet den Eltern, der Lehrerkonferenz zu vertrauen, die bei Nichtbestehen einer Jahrgangsstufe für jeden Einzelfall eine entsprechende Empfehlung abgebe. Sollten sich die Eltern dazu entscheiden, ihr Kind zur Nachprüfung anzumelden, seien die jeweiligen Fachlehrer die besten Ansprechpartner, um gemeinsam zu beraten, welche Maßnahmen zur Vorbereitung der Prüfung notwendig und sinnvoll seien. Angebote von kommerziellen Nachhilfeinstituten sollten Eltern immer dahingehend prüfen, in welchem Umfang auf die spezifischen Probleme ihrer Kinder eingegangen wird.

In den letzten Jahren haben sich knapp 20 % der nicht vorgerückten Schüler in den betroffenen Jahrgangsstufen einer Nachprüfung unterzogen. Die Bestehensquote betrug etwa 30 %. Nur rund 60 % der über die Nachprüfung vorgerückten Schüler haben die nachfolgende Klasse bestanden.

Die genauen Bestimmungen für die Nachprüfung können auch im Internet eingesehen werden:

http://www.stmukwk.bayern.de/schule/rat/nachprue.html

 

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressereferent