Pressemitteilung Nr. 138 vom 12.10.2018 Kunstministerin Prof. Dr. med. Marion Kiechle: "Rund 470.000 Euro Zuschuss für Sanierung des ehemaligen Stallgebäudes des Pfarrhofs in Vogtareuth"

Kunstministerin Prof. Dr. med. Marion Kiechle gibt Bereitstellung von Mitteln aus Entschädigungsfonds für Sanierung des ehemaligen Stallgebäudes des Pfarrhofs der Gemeinde Vogtareuth des Landkreises Rosenheim im Regierungsbezirk Oberbayern bekannt.

VOGTAREUTH. „Das ehemalige Stallgebäude ist Bestandteil des Pfarrhofs von Vogtareuth. Die Instandsetzung dieses Baudenkmals wertet den ansprechenden Ortskern der ländlichen Gemeinde weiter auf und trägt zum Erhalt dieses historischen Ensembles bei. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir die Pfarrpfründestiftung St. Emmeram Vogtareuth bei der Sanierung der ehemaligen Stallungen des Pfarrhofs der Gemeinde Vogtareuth mit 471.200 Euro aus dem Entschädigungsfonds unterstützen können“, sagte Kunstministerin Prof. Dr. med. Marion Kiechle anlässlich der Bekanntgabe der Förderung in München.

Der Pfarrhof von Vogtareuth entstand nach einheitlicher Konzeption bis 1851 in Form einer Dreiseitanlage. Der ehemalige Pfarrstadel wurde in den vergangenen Jahrzehnten abgebrochen. Erhalten blieb neben dem Pfarrhaus das Stallgebäude. Der ehemalige Pferde- bzw. Kuhstall besteht aus den dreischiffig gewölbten Stallungen im Erdgeschoss und dem darüber liegenden Heuboden. Rationale Grundrisse, symmetrische Fassadengestaltung und innovative Konstruktionsdetails dokumentieren sowohl am instandgesetzten Pfarrhaus, als auch am ehemaligen Stallgebäude den Einfluss des akademischen Bauens auf die ländliche Architektur im Königreich Bayern in der Zeit von König Maximilian II.

Eigentümerin des Baudenkmals ist die Pfarrpfründestiftung St. Emmeram Vogtareuth. Genutzt wird das Gebäude aber von der Katholischen Kirchenstiftung St. Emmeram Vogtareuth.

Die geplante Maßnahme dient dazu, eine Substanzgefährdung des Baudenkmals zu beseitigen. Die Gewölbe über dem Erdgeschoss sind einsturzgefährdet. Außerdem besteht ein umfangreiches Rissbild in den Fassaden. Die übrige Baukonstruktion und die Bauteiloberflächen sind darüber hinaus durch den langjährigen Leerstand gezeichnet. Nach den Angaben des Landesamtes für Denkmalpflege umfasst die Sanierungsmaßnahme eine Gesamtinstandsetzung des Baudenkmals.

Der Entschädigungsfonds wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verwaltet und vom Freistaat und den Kommunen getragen.

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