Pressemitteilung Nr. 137 vom 11.10.2018 Kunstministerin Prof. Dr. med. Marion Kiechle gibt Bereitstellung von Mitteln aus Entschädigungsfonds für Instandsetzung der ehemaligen Klosterkirche St. Michael der Stadt Bamberg im Regierungsbezirk Oberfranken bekannt.

"Über 2 Millionen Euro Zuschuss für Instandsetzung der ehemaligen Klosterkirche St. Michael"

BAMBERG. „Die ehemalige Benediktinerklosterkirche St. Michael gehört zu den Wahrzeichen der Weltkulturerbestadt Bamberg und besticht durch ihre beeindruckende Größe und Schönheit im Barockstil. Es ist mir daher eine große Freude, dass wir die Bürgerspital-Stiftung Bamberg bei der Instandsetzung dieser beachtlichen Klosteranlage mit 2.086.500 Euro aus dem Entschädigungsfonds unterstützen können“, sagte Kunstministerin Prof. Dr. med. Marion Kiechle anlässlich der Bekanntgabe der Förderung in München.

Die ehemalige Klosterkirche St. Michael geht auf die Gründung Kaiser Heinrichs II. im Jahr 1015 zurück. 1021 wurde die Kirche feierlich in Gegenwart des Kaisers liturgisch geweiht und unter den Schutz des heiligen Erzengels Michael gestellt. Das Bauwerk wurde aber bei einem Erdbeben 1117 völlig zerstört und im Stile der späten Romanik neu aufgebaut. Der Nachfolgebau mit den beiden markanten Westtürmen brannte jedoch 1610 bei Dachdeckerarbeiten weitgehend aus. Nur am südlichen Querhaus der ehemaligen Klosterkirche blieben Bauornamente und Putze aus dieser Bauphase erhalten. Ab dem späten 17. Jahrhundert setzte eine aufwendige Barockisierung der Kirche ein: dazu gehört nicht nur eine bedeutende Altarausstattung, sondern auch eine zwischen die Fassadentürme gestellte prächtige Fassade nach Entwürfen Johann Leonhard Dientzenhofers.

Die Bürgerspital-Stiftung Bamberg ist Eigentümerin der ehemaligen Klosterkirche und für die geplante Maßnahme verantwortlich. „Die Bürgerspital-Stiftung Bamberg dient vor allem durch die Unterhaltung und den Betrieb des Alten- und Pflegeheimes Bürgerspital der Fürsorge für alte Menschen. Diese eindrucksvolle barocke Abtei zu bewahren und so diese gemeinnützige Stiftung mit unserem Zuschuss aus dem Entschädigungsfonds zu unterstützen, ist mir ein großes Anliegen“, so Ministerin Kiechle.

Die geplante Maßnahme dient dazu, eine akute Substanzgefährdung des Baudenkmals zu beseitigen. So ist die Standsicherheit des Gebäudes akut eingeschränkt, da bereits Werksteinteile aus den Rippen des Gewölbes gefallen sind. Darüber hinaus ist das Dachtragwerk von 1614 aufgrund von vermorschten Holzverbindungen in weiten Teilen in seiner Tragfähigkeit eingeschränkt. Bei den Voruntersuchungen wurde festgestellt, dass darüber hinaus die prachtvolle barocke Fassade von Johann Leonhard Dientzenhofer nicht ausreichend mit dem Bestand des Langhauses verbunden ist und sich aus dem Verbund des Kirchengebäudes löst. Aus diesem Grund werden die Schwerpunkte der Sanierung in der statischen Ertüchtigung der Dachtragwerke, des Westgiebels und der Fundamente liegen.

Der Entschädigungsfonds wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verwaltet und vom Freistaat und den Kommunen getragen.

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