Pressemitteilung Nr. 128 vom 04.10.2018 Kunstministerin Prof. Dr. med. Marion Kiechle gibt über 880.000 Euro Zuschuss für Instandsetzung des ehemaligen Gerberhauses der Stadt Nürnberg bekannt

Kunstministerin Prof. Dr. med. Marion Kiechle gibt Bereitstellung von Mitteln aus Entschädigungsfonds für Instandsetzung des ehemaligen Gerberhauses der kreisfreien Stadt Nürnberg im Regierungsbezirk Mittelfranken bekannt.

NÜRNBERG. „Bei dem ehemaligen Gerberhaus in der Hinteren Ledergasse 43 in Nürnberg handelt es sich um ein hochwertiges Zeugnis barocker Architektur. Es ist eines der letzten Gerberhäuser seiner Art in Nürnberg. Ich freue mich, dass wir den Verein "Altstadtfreunde Nürnberg e.V." bei der Sanierung dieses bemerkenswerten Baudenkmals mit 889.059 Euro aus dem Entschädigungsfonds unterstützen können“, sagte Kunstministerin Prof. Dr. med. Marion Kiechle anlässlich der Bekanntgabe der Förderung in München.

Die Besiedelung der Fläche des ehemaligen Gerberhauses begann mit Pfostenstellungen und Gruben im frühen 13. Jahrhundert. Ab der Mitte des 13. Jahrhunderts wurde dann die Parzelle von Lohgerbern genutzt. Ein Brand im gesamten Gerberviertel im Jahr 1645 zerstörte schließlich auch das Anwesen Hintere Ledergasse 43, das erst in den 1690er Jahren wiederaufgebaut wurde. Die Gerbertätigkeit endete in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts: Die Gerberbecken wurden aufgefüllt und das bisher als Gerberwerkstatt genutzte Erdgeschoss erlebte wechselnde Laden- und Handwerksnutzungen.

Die Bürgerinitiative "Altstadtfreunde Nürnberg e.V." kaufte 2002 das ehemalige Gerberhaus mit der Absicht, dieses vor dem Abriss zu schützen und wieder instand zu setzen. „Ein Ziel des Vereins "Altstadtfreunde Nürnberg e.V."  besteht darin, kunsthistorisch bedeutende Gebäude und Ensembles sowohl innerhalb als auch außerhalb der Nürnberger Stadtmauern zu wahren und zu fördern. Gerne unterstützen wir die wertvolle Arbeit des Vereins mit unserem Zuschuss aus dem Entschädigungsfonds und tragen dazu bei, dieses für Nürnberg einzigartige barocke Bauwerk zu bewahren“, so Ministerin Kiechle.

Erforderlich ist eine umfassende Gesamtinstandsetzung auf der Basis des Tragwerksgutachtens mit Unterfangungsarbeiten und Reparatur der Wand-, Decken- und Fassadenkonstruktionen. Zudem fallen umfangreiche Naturwerksteinarbeiten, Ergänzungen von Lehmschlagdecken, Be-fundsicherungen und Neufassungen an. Das Dach soll in der historischen Neigung wiederaufgebaut und zu Wohnzwecken genutzt werden. Die komplette Haustechnik ist darüber hinaus zu erneuern und die Bauforschung baubegleitend fortzuschreiben.

Der Entschädigungsfonds wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verwaltet und vom Freistaat und den Kommunen getragen.

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