Pressemitteilung Nr. 006 vom 04.04.2018 Mehr Geld für Vergütung von Lehrbeauftragten - Bayerns Wissenschaftsministerium zu den Vorwürfen der Grünen-Abgeordneten Osgyan

 

MÜNCHEN. Lehrbeauftragte bereichern das Lehrangebot an den bayerischen Hochschulen mit Wissen und Erfahrung aus der Praxis und sind hoch anerkannt.

Der Landtag hat am 30. Januar die Staatsregierung aufgefordert, eine angemessene Gesamtvergütung der Lehrbeauftragten sicherzustellen. Insbesondere sollen die Hochschulen dazu prüfen, wie  hoch der Aufwand der Lehrbeauftragten für die Vor- und Nachbereitung ist. Durch die Lehrauftrags- und Lehrvergütungsvorschriften sind die Hochschulen dazu bereits verpflichtet. Denn die erforderliche Vor- und Nachbearbeitung ist schon nach geltender Rechtslage bei der Bemessung der Höhe der Vergütung zu berücksichtigen.

Die Möglichkeiten einer angemessenen Vergütung von Lehrbeauftragten wurden durch die Aufstockung von Mitteln in den vergangenen Jahren sowie eine erneute Erhöhung im aktuellen Nachtragshaushalt bereits spürbar verbessert. Dabei ist festgelegt, dass die zusätzlichen Mittel ausschließlich für die Erhöhung der Einzelstundenvergütungen verwendet werden sollen. Um die Situation der Lehrbeauftragten insgesamt weiter zu verbessern, steht das Staatsministerium mit Vertretern der Lehrbeauftragten und der Hochschulen im konstruktiven Dialog.

Die Vorwürfe der Grünen-Abgeordneten Osgyan sind aus der Luft gegriffen.

Die Unterstellung von Frau Osgyan, dass in Bayern zunehmend Lehrbeauftragte hauptberuflich tätig seien, ist nicht belegt und wäre ein Verstoß gegen bayerische Landesgesetze.

Die Lehrbeauftragten an den bayerischen Kunsthochschulen dürfen – anders als Frau Osgyan meint – nicht nur zur „Ergänzung“ des Lehrangebots eingesetzt werden, sondern auch zur „Sicherstellung“ des Lehrangebots in einem Fach.

Vorlese-Funktion