Künstlerförderung

Die Bayerischen Kunstförderpreise werden jedes Jahr vom Freistaat verliehen (Foto: StMWK/Andreas Gebert)
Die Bayerischen Kunstförderpreise werden jedes Jahr vom Freistaat verliehen (Foto: StMWK/Andreas Gebert)

Fördermaßnahmen

Bayerische Kunstförderpreise

Der Freistaat Bayern verleiht in jedem Jahr bis zu 17 Kunstförderpreise zu je 6.000 € an Künstlerinnen und Künstler, die am Beginn ihres Schaffens stehen (bildende Künstlerinnen und Künstler, Musikerinnen und Musiker, darstellende Künstlerinnen und Künstler, zusätzlich einen Sonderpreis für den Tanz, Schriftstellerinnen und Schriftsteller, wobei ein Preis literarischen Übersetzerinnen und Übersetzern vorbehalten ist), die ihre Ausbildung abgeschlossen haben (gilt nicht für den Bereich Literatur), über außergewöhnliche Begabung verfügen und hervorragende Leistungen vorweisen können.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen von bestimmten Einrichtungen (Akademien, Berufsverbänden, Museen, Verlage, Theatern) oder vom jeweiligen Gutachterausschuss des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vorgeschlagen werden (letzteres gilt nicht für den Bereich Bildende Kunst). Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.

Die Preisträgerinnen und Preisträger, die ihren ersten Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt  seit mindestens zwei Jahren in Bayern haben müssen, werden vom Gutachterausschuss ausgewählt. Die endgültige Entscheidung trifft der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst aufgrund der Ausschussempfehlungen.

Paris-Stipendien

Jedes Jahr können je zwei jüngere Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst und Musik, die am Beginn ihres Schaffens stehen, ein Stipendium für einen sechsmonatigen Aufenthalt in der Cité Internationale des Arts Paris erhalten (Bayerische Ateliers). Das Vergabeverfahren entspricht im Wesentlichen dem beim Bayerischen Kunstförderpreis. Auch hier ist eine Eigenbewerbung nicht möglich. Das Stipendium umfasst neben der freien Unterkunft einen pauschalen Geldbetrag in Höhe von 1.500 Euro monatlich.

Für ein Paris-Stipendium des Bundes kann man sich allerdings selbst nach den Bedingungen des Bundes bewerben (Bundesateliers). Künstlerinnen und Künstler bewerben sich ab sofort online über https://www.kulturstiftung.de/auslandsstipendien-von-bund-und-laendern/ bei der Kulturstiftung der Länder. Bewerbungsschluss ist der 15. Januar für einen Studienaufenthalt im Folgejahr.

USA-Stipendien

Der Freistaat Bayern gewährt jedes Jahr drei Künstlerinnen und Künstlern der Sparte Bildende Kunst, die am Beginn ihres Schaffens stehen, ein Stipendium für einen halbjährigen Aufenthalt in den USA. Das Vergabeverfahren entspricht im Wesentlichen dem beim Bayerischen Kunstförderpreis.

Zum Wettbewerb muss man von den vorschlagsberechtigten Einrichtungen aus dem Bereich Bildende Kunst (u.a. Museen, Akademien, Kunstverbände und -vereine) vorgeschlagen werden. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Die Auswahl wird vom Gutachterausschuss getroffen. Das Stipendium umfasst einen monatlichen Pauschbetrag von 2.600 Euro sowie die Erstattung der Kosten für Hin- und Rückreise.

Studienaufenthalte in deutschen Einrichtungen in Italien (Achtung: Bewerbungsschluss 15. Januar!)

Hochbegabte und außergewöhnlich qualifizierte Künstlerinnen und Künstler der Sparten Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik können durch Studienaufenthalte in folgenden Einrichtungen gefördert werden: in der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo, der Deutschen Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano und dem Deutschen Studienzentrum in Venedig.

Mit dem Start der neuen Bewerbungsrunde um Stipendien für Auslandsaufenthalte von Bund und Ländern ändert sich das Bewerbungsverfahren. Künstlerinnen und Künstler bewerben sich ab sofort online über die Kulturstiftung der Länder. Damit entfällt auch das bisherige analoge Verfahren, das die Bewerbung über die zuständigen Behörden der 16 Länder vorsah. Bewerbungsschluss bleibt weiterhin jeweils der 15. Januar für einen Studienaufenthalt im Folgejahr.

Das Bewerbungsportal https://www.kulturstiftung.de/auslandsstipendien-von-bund-und-laendern/ ist ab sofort freigeschaltet. Betreut wird es von der Kulturstiftung der Länder, die seit vielen Jahren die Bewerbungs- und Auswahlverfahren für Bund und Länder durchführt.

Ausstellungen

Zur Erhöhung der Zahl an Präsentationsmöglichkeiten in Bayern für in Bayern wirkende Künstlerinnen und Künstler gewährt das Staatsministerium Zuschüsse für Sammelausstellungen unter der Beteiligung von mindestens 5 professionellen Künstlerinnen und Künstlern.

Anträge hierfür können von den Veranstaltern bis spätestens 01. Januar des Veranstaltungsjahres beim Staatsministerium eingereicht werden. 

Einzelheiten zum Antragsverfahren und den Antragsvoraussetzungen können den Richtlinien für die Vergabe von Zuwendungen zur Durchführung von Ausstellungen entnommen werden. 

Als Hilfestellung stellen wir Ihnen das unten stehende (freiwillige) Antragsmuster zur Verfügung.

Falls Ihr Projekt die Antragsvoraussetzungen nicht erfüllt, informieren Sie sich auch über die Fördermöglichkeiten im Kulturfonds Kunst (https://www.stmwk.bayern.de/ministerium/kulturfonds/kunst-und-kultur.html).

Atelierförderprogramm

Nach dem "Bayerischen Atelierförderprogramm für bildende Künstlerinnen und Künstler" (Bekanntmachung) können jeweils bis zu 100 bayerische Künstlerinnen und Künstler zwei Jahre lang einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 230 Euro zu ihren Atelierkosten (Miet- oder Finanzierungskosten) erhalten. Die Zuschüsse werden auf Empfehlung einer vom Berufsverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband Bayern einberufenen Auswahlkommission vergeben. Das Merkblatt informiert über die Voraussetzungen für eine Bewerbung.

Bewerbungsschluss für den Förderzeitraum 2023/2024 war bereits am 29.07.2022.

Sobald bekannt informieren wir hier über die nächsten Förderzeiträume und Auswahltermine. Die Bewerbungen sind bei der Regierung, in deren Bezirk sich der Hauptwohnsitz der Bewerberin oder des Bewerbers befindet, per E-Mail an die jeweilige Regierung einzureichen:


Bewerbungsbögen erhalten Sie unter: https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/044757981427?plz=85354&behoerde=14775691450&gemeinde=733967562699

Geben Sie oben rechts Ihre Postleitzahl an, sodass im Formular automatisch die richtige Regierung mit den entsprechenden Datenschutzhinweisen ergänzt wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausschreibung derzeit vorbehaltlich der Bewilligung entsprechender Mittel durch den Bayerischen Landtag erfolgt.

Bitte beachten Sie, dass die unten stehenden Richtlinien zum 31.12.2024 auslaufen. Eine Verlängerung/Überarbeitung wird gerade geprüft. Die Aktualisierung wird sobald möglich an dieser Stelle veröffentlicht.

Deutsche Künstlerhilfe

Bayern leistet wie die anderen Länder der Bundesrepublik einen Beitrag zu dem Fonds "Deutsche Künstlerhilfe". Dieser Fonds wurde im Jahr 1953 vom damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss eingerichtet und wird vom jeweils amtierenden Staatsoberhaupt verwaltet.

Die Deutsche Künstlerhilfe unterstützt mit einmaligen oder laufenden Zuwendungen Künstlerinnen und Künstler aller Sparten und Schriftsteller, die mit ihrem Werk eine kulturelle Leistung für die Bundesrepublik Deutschland erbracht haben und durch Krankheit, Alter oder widrige Umstände in finanzielle Bedrängnis geraten sind.

Zuwendungen werden auf Vorschlag des zuständigen Ministeriums des Landes gewährt, in dem der oder die Bedürftige ihren Wohnsitz haben.

Berufsverband Künsterlinnen und Künstler Landesverband Bayern

Um die Rahmenbedingungen für die Bildende Kunst in Bayern bestmöglich auszugestalten haben das Staatsministerium und der Berufsverband Künstlerinnen und Künstler Landesverband Bayern (BBK LV) eine Kooperationsvereinbarung geschossen und tauschen sich zu den hierfür relevanten Handlungsfeldern regelmäßig aus. Der BBK LV berät Kunstschaffende, z.B. zu Förderprogrammen, Kunst am Bau, zur Kulturellen Bildung und im Umgang mit Künstlernachlässen. Zudem bietet der BBK LV im Rahmen seiner Projekte auch Bewerbungsmöglichkeiten für freie Künstlerinnen und Künstler sowie Kunstvereine.

Informationen erhalten Sie unter https://www.bbk-bayern.de/

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